Welche GOÄ-Ziffern sind für „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 758
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln“ in Betracht?

Für „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln“ führt die Kette GOÄ-Nr. 758 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln“ stehen Akne, Aknepusteln, Pusteln öffnen, Ausquetschen Akne, Sticheln. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 758KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführtem Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 758

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich durchgeführtem Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung.

Wie grenzt sich „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Andere Behandlungen derselben Fachgruppe sind getrennt nach ihrem tatsächlich dokumentierten Leistungsumfang zu beurteilen.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Akne, Aknepusteln, Pusteln öffnen, Ausquetschen Akne

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 758: Nur bei tatsächlich durchgeführtem Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung.

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 758 (Nur bei tatsächlich durchgeführtem Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Weitere Kombinationen lassen sich über die verlinkten GOÄ-Detailseiten erschließen.

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln“ führt die Kette GOÄ-Nr. 758 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 758. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Andere Behandlungen derselben Fachgruppe sind getrennt nach ihrem tatsächlich dokumentierten Leistungsumfang zu beurteilen.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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