Wie lässt sich „Doppler-Echokardiographie mit Spektral-, CW- und Farbdoppler“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Doppler-Echokardiographie mit Spektral-, CW- und Farbdoppler“.

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Doppler-Echokardiographie mit Spektral-, CW- und Farbdoppler

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Doppler-Echokardiographie mit Spektral-, CW- und Farbdoppler“ in Betracht?

Für „Doppler-Echokardiographie mit Spektral-, CW- und Farbdoppler“ bildet GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405 sowie GOÄ-Nr. 406 die dokumentierten Kernleistungen.

Im konkreten Fall stehen Doppler-Echokardiographie, Herzultraschall, Spektraldoppler, CW-Doppler im Mittelpunkt. Untersuchtes Organ, Zahl der Organe und eingesetztes Ultraschallverfahren müssen auseinandergehalten werden. B-Mode-, Doppler- und Farbdopplerleistungen sind nur bei jeweils vollständigem technischen Leistungsinhalt kombinierbar.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 423 – (Duplex-Verfahren)
GOÄ-Nr. 404KernpositionZuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation
GOÄ-Nr. 405KernpositionZuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 – bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler
GOÄ-Nr. 406KernpositionZuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 – bei zusätzlicher Farbkodierung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Doppler-Echokardiographie mit Spektral-, CW- und Farbdoppler“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 424

Kernposition der Kombination

Zweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 423 – (Duplex-Verfahren)

GOÄ 404

Kernposition der Kombination

Zuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation

GOÄ 405

Kernposition der Kombination

Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 – bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler

GOÄ 406

Kernposition der Kombination

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 – bei zusätzlicher Farbkodierung

Wie grenzt sich „Doppler-Echokardiographie mit Spektral-, CW- und Farbdoppler“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Doppler-Echokardiographie mit Spektral-, CW- und Farbdoppler“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“ und „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Doppler-Echokardiographie mit Spektral-, CW- und Farbdoppler“ dokumentiert werden?

Indikation, untersuchte Organe und Gefäßabschnitte, B-Mode- und Dopplertechnik, Messwerte, Seitenbezug und Befundbeurteilung.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Doppler-Echokardiographie, Herzultraschall, Spektraldoppler, CW-Doppler.

GOÄ-Nr. 424: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 404: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 405: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 406: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Doppler-Echokardiographie mit Spektral-, CW- und Farbdoppler“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Doppler-Echokardiographie mit Spektral-, CW- und Farbdoppler. GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405 sowie GOÄ-Nr. 406 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Doppler-Echokardiographie mit Spektral-, CW- und Farbdoppler“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Organanzahl oder Dopplerzuschläge werden aus einer allgemeinen Ultraschallangabe abgeleitet, ohne die Einzeluntersuchungen zu dokumentieren.


2.

Prüfpunkt 2

Die Positionen 424, 404, 405, 406 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.


3.

Prüfpunkt 3

„Doppler-Echokardiographie mit Spektral-, CW- und Farbdoppler“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Weitere Kombinationen lassen sich über die verlinkten GOÄ-Detailseiten erschließen.

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Doppler-Echokardiographie mit Spektral-, CW- und Farbdoppler“ bildet GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405 sowie GOÄ-Nr. 406 die dokumentierten Kernleistungen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405 und GOÄ-Nr. 406. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Doppler-Echokardiographie mit Spektral-, CW- und Farbdoppler“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Abdomensonographie von Leber, beiden Nieren und Milz“ und „Carotis- und Intima-Media-Sonographie“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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