Wie lässt sich „Totale Magenentfernung“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Totale Magenentfernung“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 3147
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Totale Magenentfernung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Totale Magenentfernung“ in Betracht?

Für „Totale Magenentfernung“ bildet GOÄ-Nr. 3147 die Kernleistung.

Im konkreten Fall stehen totale Gastrektomie, Magenentfernung komplett, Gastrektomie im Mittelpunkt. Organ, Zugangsweg, Resektions- oder Rekonstruktionsumfang und selbständige Zusatzoperationen müssen aus dem OP-Bericht hervorgehen. Körperhöhleneröffnung, Adhäsiolyse, Gefäßversorgung und Wundverschluss sind nicht automatisch neben der operativen Zielleistung berechnungsfähig.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 3147KernpositionTotale Magenentfernung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Totale Magenentfernung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 3147

Kernposition der Kombination

Totale Magenentfernung

Wie grenzt sich „Totale Magenentfernung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Totale Magenentfernung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Teilresektion des Magens“ und „Anlegen eines Anus praeter“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Totale Magenentfernung“ dokumentiert werden?

Indikation, Organ und Segment, offener oder laparoskopischer Zugang, intraoperativer Befund, Resektions- und Rekonstruktionsschritte, Drainagen und Präparate.

Klinischer Bezug der Dokumentation: totale Gastrektomie, Magenentfernung komplett, Gastrektomie.

GOÄ-Nr. 3147: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Totale Magenentfernung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Totale Magenentfernung. GOÄ-Nr. 3147 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Totale Magenentfernung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Methodisch notwendige Zugangs-, Adhäsiolyse-, Ligatur- oder Verschlussschritte werden als selbständige Zusatzleistung gewertet.


2.

Prüfpunkt 2

Die Positionen 3147 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.


3.

Prüfpunkt 3

„Totale Magenentfernung“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Dupuytren-Operation mit vollständiger Entfernung der Palmaraponeurose

Dazu gehören:

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Teilresektion des Magens

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Totale Magenentfernung“ bildet GOÄ-Nr. 3147 die Kernleistung.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 3147. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Totale Magenentfernung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Teilresektion des Magens“ und „Anlegen eines Anus praeter“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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