Wie wird die Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach GOÄ abgerechnet?

Die gesetzlich definierte Untersuchung vor oder während der Beschäftigung Jugendlicher.

EinordnungGesetzliche Untersuchung
KernpositionenGOÄ-Nr. 32
Nur bei ZusatzleistungKeine optionalen Positionen in dieser Kette
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach JArbSchG

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach JArbSchG in Betracht?

Für die gesetzliche Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist die dafür vorgesehene Gesamtposition maßgeblich. Bei Kostentragung durch das Land ist die Besonderheit des öffentlichen Leistungsträgers zu beachten.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 32KernpositionFür die gesetzliche Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach §§ 32 ff. JArbSchG; bei Kostentragung durch das Land nach § 44 JArbSchG gilt wegen des öffentlichen Leistungsträgers der Einfachsatz nach § 11 Abs. 1 GOÄ.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach JArbSchG berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 32: Kernposition der Beispielkette

Für die gesetzliche Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach §§ 32 ff. JArbSchG; bei Kostentragung durch das Land nach § 44 JArbSchG gilt wegen des öffentlichen Leistungsträgers der Einfachsatz nach § 11 Abs. 1 GOÄ.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach JArbSchG von ähnlichen Untersuchungen ab?

Diese Seite behandelt ausschließlich Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Allgemeine Einstellungs-, Vorsorge- oder Eignungsuntersuchungen fallen nicht automatisch unter diese Position.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach JArbSchG dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

gesetzlicher Anlass als Erst- oder Nachuntersuchung

vollständiger vorgeschriebener Untersuchungsumfang

Bescheinigung und Untersuchungstag

Kostenträger Land und anzuwendender Gebührensatz

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach JArbSchG aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Vor Ausbildungsbeginn wird die gesetzliche Erstuntersuchung vollständig durchgeführt und bescheinigt. Die Abrechnung berücksichtigt die Kostentragung durch das Land.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach JArbSchG typisch?

1.

Fehler 1

Eine allgemeine Einstellungsuntersuchung wird als Jugendarbeitsschutzuntersuchung bezeichnet.


2.

Fehler 2

Die Besonderheit des öffentlichen Kostenträgers beim Gebührensatz wird übersehen.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Der vollständige Leistungsinhalt der Kernposition wird nur aus der Bezeichnung der Untersuchung abgeleitet.

Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Weitere Detailinformationen finden Sie über die verlinkte Seite der jeweiligen GOÄ-Nr. 32.

Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.

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Für die gesetzliche Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist die dafür vorgesehene Gesamtposition maßgeblich. Bei Kostentragung durch das Land ist die Besonderheit des öffentlichen Leistungsträgers zu beachten.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 32 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Diese Seite behandelt ausschließlich Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Allgemeine Einstellungs-, Vorsorge- oder Eignungsuntersuchungen fallen nicht automatisch unter diese Position.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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