Schrittmacher-Erstimplantation

Abrechnungshinweise für Innere Medizin

FachgruppeInnere Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 3095
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 445
GOÄ-Abrechnung für Schrittmacher-Erstimplantation

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Sichert eine zuverlässige kardiale Stimulation durch Implantation, Funktionsprüfung oder Austausch des Aggregats bei erschöpfter Batterie beziehungsweise Systemproblem. Die Versorgung umfasst schrittmacher-Erstimplantation.

Wann ist sie anwendbar?

Bei entsprechender Bradyarrhythmie-Indikation, absehbarem Batterieende, Aggregatdefekt oder auffälliger Systemkontrolle; Sondenfunktion und Infektionszeichen sind einzubeziehen. Erforderliche Kernleistung: Schrittmacher-Erstimplantation; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nicht automatisch für ICD, CRT oder Loop-Recorder verwenden.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 3095KernpositionSchrittmacher-Erstimplantation. Nicht automatisch für ICD, CRT oder Loop-Recorder verwenden.
GOÄ-Nr. 445Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung. Nur bei vollständigen Voraussetzungen des Abschnitts C VIII und ohne stationäre Aufnahme am selben Tag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 3095: Schrittmacher-Erstimplantation; Nicht automatisch für ICD, CRT oder Loop-Recorder verwenden..

GOÄ-Nummer 445: Zuschlag bei ambulanter Durchführung; Nur bei vollständigen Voraussetzungen des Abschnitts C VIII und ohne stationäre Aufnahme am selben Tag..

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.