Heim-/Limited-Care-Hämodialyse mit gezielt fälliger Hepatitisdiagnostik
Abrechnungshinweise für Nephrologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erfasst Durchführung und Überwachung der Nierenersatztherapie einschließlich Volumen-, Elektrolyt- und Zugangsproblemen, die die Behandlungsqualität beeinflussen. Die Abklärung umfasst heim-/Limited-Care-Hämodialyse mit gezielt fälliger Hepatitisdiagnostik.
Wann ist sie anwendbar?
Bei dialysepflichtigem Nierenversagen beziehungsweise konkreter Dialysesitzung; Zusatzleistungen benötigen einen eigenständigen, nicht bereits abgegoltenen Anlass. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Heim-/Limited-Care-Hämodialyse mit gezielt fälliger Hepatitisdiagnostik.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 791 | Kernposition | Ärztliche Betreuung bei Hämodialyse als Heim- oder Limited-Care-Dialyse, auch als Hämofiltration, je Dialyse. Die Ausschlüsse nach Nr. 790–793 gelten auch für kausal zugehörige Leistungen an dialysefreien Tagen und für Auftragsleistungen; Datumstrennung allein schafft keinen zusätzlichen Honoraranspruch. |
| GOÄ-Nr. 4643 | Kernposition | Nachweis von Hepatitis-B-Oberflächenantigen (HBs-Antigen) im Nativmaterial, Ligandenassay. Tatsächlicher HBs-Antigennachweis, nicht Anti-HBs nach Nr. 4381. Nur nach medizinisch begründetem Screening-/Kontrollanlass, nicht automatisch zu jeder Dialysesitzung; M-IV-Eigenleistung/Fremdlabor beachten. Material: Serum. Nur medizinisch fällige HBs-Antigenkontrolle, nicht automatisch bei jeder Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 4406 | Bedingt / alternativ | Antikörper gegen Hepatitis-C-Virus (Anti-HCV), Ligandenassay. Anti-HCV-Antikörper, nicht HCV-RNA. Nicht alleiniger Beleg einer aktiven HCV-Infektion; bei entsprechender Indikation separate Erreger-RNA-Diagnostik nach tatsächlicher Methode. Material: Serum. Nur medizinisch begründetes HCV-Screening bzw. Kontrollschema. |
| GOÄ-Nr. 4393 | Bedingt / alternativ | Antikörper gegen HBc-Antigen (Anti-HBc, IgG und IgM), Ligandenassay. Anti-HBc-Gesamtantikörper entsprechend der Legende; keine aktuelle HBV-Replikation allein aus Antikörpernachweis ableiten. Kein pauschaler zusätzlicher IgM-Einzelansatz ohne Indikation und tatsächliche eigene Bestimmung. Material: Serum. Nur eigene klinische Frage nach HBV-Infektionsstatus. |
| GOÄ-Nr. 4780 | Bedingt / alternativ | Isolierung von Nukleinsäuren zur molekularbiologischen Erregeridentifizierung. Material: geeignetes Nativmaterial für HBV-DNA oder HCV-RNA. Nur wenn eine Nukleinsäurediagnostik tatsächlich indiziert und ausgeführt ist; Virus und Material benennen. |
| GOÄ-Nr. 4783 | Bedingt / alternativ | Amplifikation von Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mittels PCR. Material: Erreger-Nukleinsäure aus Nativmaterial. HBV-DNA-PCR oder bei HCV tatsächlich ausgeführtes RT-PCR-Verfahren; keine zusätzliche erfundene Position für Reverse Transkription. |
| GOÄ-Nr. 4785 | Bedingt / alternativ | Identifizierung von Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde. Material: PCR-Material. Nur tatsächlich erbrachte sondengestützte Identifizierung/Detektion; keine automatische zusätzliche Untersuchung bei jedem PCR-Verfahren. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 791: Ärztliche Betreuung bei Hämodialyse als Heim- oder Limited-Care-Dialyse, auch als Hämofiltration, je Dialyse; Die Ausschlüsse nach Nr. 790–793 gelten auch für kausal zugehörige Leistungen an dialysefreien Tagen und für Auftragsleistungen; Datumstrennung allein schafft keinen zusätzlichen Honoraranspruch..
GOÄ-Nummer 4643: Nachweis von Hepatitis-B-Oberflächenantigen (HBs-Antigen) im Nativmaterial, Ligandenassay; Tatsächlicher HBs-Antigennachweis, nicht Anti-HBs nach Nr. 4381. Nur nach medizinisch begründetem Screening-/Kontrollanlass, nicht automatisch zu jeder Dialysesitzung; M-IV-Eigenleistung/Fremdlabor beachten. Material: Serum. Nur medizinisch fällige HBs-Antigenkontrolle, nicht automatisch bei jeder Sitzung..
GOÄ-Nummer 4406: Antikörper gegen Hepatitis-C-Virus (Anti-HCV), Ligandenassay; Anti-HCV-Antikörper, nicht HCV-RNA. Nicht alleiniger Beleg einer aktiven HCV-Infektion; bei entsprechender Indikation separate Erreger-RNA-Diagnostik nach tatsächlicher Methode. Material: Serum. Nur medizinisch begründetes HCV-Screening bzw. Kontrollschema..
GOÄ-Nummer 4393: Antikörper gegen HBc-Antigen (Anti-HBc, IgG und IgM), Ligandenassay; Anti-HBc-Gesamtantikörper entsprechend der Legende; keine aktuelle HBV-Replikation allein aus Antikörpernachweis ableiten. Kein pauschaler zusätzlicher IgM-Einzelansatz ohne Indikation und tatsächliche eigene Bestimmung. Material: Serum. Nur eigene klinische Frage nach HBV-Infektionsstatus..
GOÄ-Nummer 4780: Isolierung von Nukleinsäuren zur molekularbiologischen Erregeridentifizierung; Material: geeignetes Nativmaterial für HBV-DNA oder HCV-RNA. Nur wenn eine Nukleinsäurediagnostik tatsächlich indiziert und ausgeführt ist; Virus und Material benennen..
GOÄ-Nummer 4783: Amplifikation von Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mittels PCR; Material: Erreger-Nukleinsäure aus Nativmaterial. HBV-DNA-PCR oder bei HCV tatsächlich ausgeführtes RT-PCR-Verfahren; keine zusätzliche erfundene Position für Reverse Transkription..
GOÄ-Nummer 4785: Identifizierung von Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde; Material: PCR-Material. Nur tatsächlich erbrachte sondengestützte Identifizierung/Detektion; keine automatische zusätzliche Untersuchung bei jedem PCR-Verfahren..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
