Welche GOÄ-Ziffern sind für „Totaler Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Totaler Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Totaler Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust“ in Betracht?
Für „Totaler Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1638 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Totaler Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust“ stehen Ohrmuschelaufbau, Ohrrekonstruktion, Mikrotie, Aplasie, Ohrverlust. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1638 | Kernposition | Nur bei totalem Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust nach Leistungslegende; mehrzeitiges Vorgehen entsprechend dokumentieren. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Totaler Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei totalem Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust nach Leistungslegende; mehrzeitiges Vorgehen entsprechend dokumentieren.
Wie grenzt sich „Totaler Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Totaler Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Andere Behandlungen derselben Fachgruppe sind getrennt nach ihrem tatsächlich dokumentierten Leistungsumfang zu beurteilen.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Totaler Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Ohrmuschelaufbau, Ohrrekonstruktion, Mikrotie, Aplasie
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 1638: Nur bei totalem Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust nach Leistungslegende; mehrzeitiges Vorgehen entsprechend dokumentieren.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Totaler Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Totaler Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1638 (Nur bei totalem Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust nach Leistungslegende; mehrzeitiges Vorgehen entsprechend…). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Totaler Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Totaler Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Weitere Kombinationen lassen sich über die verlinkten GOÄ-Detailseiten erschließen.
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1638. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Totaler Ohrmuschelaufbau bei Aplasie oder Verlust“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Andere Behandlungen derselben Fachgruppe sind getrennt nach ihrem tatsächlich dokumentierten Leistungsumfang zu beurteilen.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
