Corticotropin- beziehungsweise ACTH-Bestimmung

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Corticotropin- beziehungsweise ACTH-Bestimmung“.

FachgruppeOnkologie und Hämatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 4049
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250
GOÄ-Abrechnung für Corticotropin- beziehungsweise ACTH-Bestimmung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet eine Cortisolstörung der hypophysären oder adrenalen Ebene zu und unterstützt damit die Ursachenklärung einer Nebennierenüber- oder -unterfunktion. Die Behandlung umfasst hormonbestimmung mittels Ligandenassay.

Wann ist sie anwendbar?

Bei pathologischem Cortisolbefund oder konkretem Hypophysen-/Nebennierenverdacht; ACTH ist präanalytisch empfindlich und nur zusammen mit Zeitpunkt und Cortisol sinnvoll interpretierbar. Erforderliche Kernleistung: Hormonbestimmung mittels Ligandenassay; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Bei Laborleistungen sind der konkret bestimmte Parameter, Material, Methode und die persönliche beziehungsweise organisatorische Laborverantwortung entscheidend. Ein allgemeiner Hinweis auf ein Kontrolllabor ersetzt diese Angaben nicht. Im Mittelpunkt stehen hier ACTH, Corticotropin, Immuntherapie ACTH, Hypophysitis ACTH.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Als Kernposition nennt die Kette GOÄ-Nr. 4049. GOÄ-Nr. 250 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei tatsächlich gesondert durchgeführter venöser Blutentnahme.
GOÄ-Nr. 4049KernpositionHormonbestimmung mittels Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. Nur bei tatsächlich durchgeführter Hormonbestimmung mittels Ligandenassay.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Corticotropin- beziehungsweise ACTH-Bestimmung“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

konkret bestimmte Laborparameter, Untersuchungsmaterial und verwendete Methode

medizinische Indikation, Messergebnis und abrechnender Laborleistungserbringer

GOÄ-Nr. 4049: Nur bei tatsächlich durchgeführter Hormonbestimmung mittels Ligandenassay.

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Der dokumentierte Fall betrifft „Corticotropin- beziehungsweise ACTH-Bestimmung“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 4049 (Nur bei tatsächlich durchgeführter Hormonbestimmung mittels Ligandenassay.). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Laborpositionen werden allein aus Begriffen wie Therapiekontrolle oder Chemotherapielabor abgeleitet, obwohl einzelne Parameter und Leistungserbringung nicht dokumentiert sind.


2.

Bedingte Positionen wie GOÄ-Nr. 250 werden ohne eigenständigen Leistungsnachweis ergänzt.


3.

Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.