Mikroskopische Differenzierung des Blutausstrichs

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Mikroskopische Differenzierung des Blutausstrichs“.

FachgruppeOnkologie und Hämatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 3680
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250
GOÄ-Abrechnung für Mikroskopische Differenzierung des Blutausstrichs

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt Blutzellmorphologie und manuelle Zellverteilung, wenn Automatenbefunde atypische Zellen, Blasten, Fragmentozyten oder andere morphologische Auffälligkeiten nicht sicher einordnen. Die Labordiagnostik umfasst differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch.

Wann ist sie anwendbar?

Bei auffälligem Blutbild, Geräte-Flag, Verdacht auf hämatologische Neoplasie, Hämolyse oder unklarer Zytopenie; ein unauffälliges Routineblutbild allein begründet die Mikroskopie nicht. Erforderliche Kernleistung: Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Bei Laborleistungen sind der konkret bestimmte Parameter, Material, Methode und die persönliche beziehungsweise organisatorische Laborverantwortung entscheidend. Ein allgemeiner Hinweis auf ein Kontrolllabor ersetzt diese Angaben nicht. Im Mittelpunkt stehen hier Blutausstrich, manuelles Differentialblutbild, mikroskopische Differenzierung Blut.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Als Kernposition nennt die Kette GOÄ-Nr. 3680. GOÄ-Nr. 250 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei tatsächlich gesondert durchgeführter venöser Blutentnahme; Entnahmen aus einer bereits liegenden Kanüle oder einem liegenden Katheter sind nicht gesondert berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 3680KernpositionDifferenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Mikroskopische Differenzierung des Blutausstrichs“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

konkret bestimmte Laborparameter, Untersuchungsmaterial und verwendete Methode

medizinische Indikation, Messergebnis und abrechnender Laborleistungserbringer

GOÄ-Nr. 3680: Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Der dokumentierte Fall betrifft „Mikroskopische Differenzierung des Blutausstrichs“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 3680 (Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Laborpositionen werden allein aus Begriffen wie Therapiekontrolle oder Chemotherapielabor abgeleitet, obwohl einzelne Parameter und Leistungserbringung nicht dokumentiert sind.


2.

Bedingte Positionen wie GOÄ-Nr. 250 werden ohne eigenständigen Leistungsnachweis ergänzt.


3.

Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.