Antikörperdifferenzierung nach positivem Suchtest

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Antikörperdifferenzierung nach positivem Suchtest mit zwei Testerythrozyten-Präparationen“.

AbrechnungsfallAntikörperdifferenzierung nach positivem Suchtest mit zwei Testerythrozyten-Präparationen
FachgruppeOnkologie und Hämatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 3987 und GOÄ-Nr. 3989
GOÄ-Abrechnung für Antikörperdifferenzierung nach positivem Suchtest mit zwei Testerythrozyten-Präparationen

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Identifiziert nach positivem Suchtest die Spezifität irregulärer Erythrozytenantikörper und ermöglicht die Auswahl antigennegativer, verträglicher Blutprodukte. Die Abklärung umfasst antikörperdifferenzierung nach positivem Suchtest mit zwei Testerythrozyten-Präparationen.

Wann ist sie anwendbar?

Nur nach reaktivem beziehungsweise begründet auffälligem Antikörpersuchtest; Testzellpanel und Untersuchungsmilieu müssen eine belastbare Spezifitätszuordnung erlauben. Erforderliche Kernleistungen: Antikörperdifferenzierung nach positivem Suchtest mit zwei Testerythrozyten-Präparationen; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Bei Laborleistungen sind der konkret bestimmte Parameter, Material, Methode und die persönliche beziehungsweise organisatorische Laborverantwortung entscheidend. Ein allgemeiner Hinweis auf ein Kontrolllabor ersetzt diese Angaben nicht. Im Mittelpunkt stehen hier Antikörperdifferenzierung nach Suchtest zwei Testzellen, irreguläre Antikörper Differenzierung zwei Testerythrozyten, positiver Antikörpersuchtest zwei Zellen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Als Kernpositionen nennt die Kette GOÄ-Nr. 3987, GOÄ-Nr. 3989. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 3987KernpositionAntikörpertest (indirekter Coombstest) gegen Erythrozytenantigene mit 2 Präparationen. Tatsächlich durchgeführter Antikörpersuchtest mit zwei Testerythrozyten-Präparationen; alternativ zu Nr. 3988.
GOÄ-Nr. 3989KernpositionAntikörperdifferenzierung (indirekter Coombstest) gegen Erythrozytenantigene mit 8-12 Testpräparationen, nach Leistung 3987/3988. Nur bei positivem Suchtest und tatsächlich durchgeführter Differenzierung; je tatsächlich verwendeter Testerythrozyten-Präparation, mindestens acht und höchstens zwölf Ansätze.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Antikörperdifferenzierung nach positivem Suchtest mit zwei Testerythrozyten-Präparationen“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

konkret bestimmte Laborparameter, Untersuchungsmaterial und verwendete Methode

medizinische Indikation, Messergebnis und abrechnender Laborleistungserbringer

GOÄ-Nr. 3987: Tatsächlich durchgeführter Antikörpersuchtest mit zwei Testerythrozyten-Präparationen; alternativ zu Nr. 3988.

GOÄ-Nr. 3989: Nur bei positivem Suchtest und tatsächlich durchgeführter Differenzierung; je tatsächlich verwendeter Testerythrozyten-Präparation, mindestens acht und höchstens zwölf Ansätze.

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Der dokumentierte Fall betrifft „Antikörperdifferenzierung nach positivem Suchtest mit zwei Testerythrozyten-Präparationen“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 3987 (Tatsächlich durchgeführter Antikörpersuchtest mit zwei Testerythrozyten-Präparationen; alternativ zu Nr. 3988.); GOÄ-Nr. 3989 (Nur bei positivem Suchtest und tatsächlich durchgeführter Differenzierung; je tatsächlich verwendeter Testerythrozyten-Präparation, mindestens acht…). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Laborpositionen werden allein aus Begriffen wie Therapiekontrolle oder Chemotherapielabor abgeleitet, obwohl einzelne Parameter und Leistungserbringung nicht dokumentiert sind.


2.

Die Kernposition wird trotz unvollständigem Leistungsinhalt allein aus dem Behandlungstitel übernommen.


3.

Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.