Adrenalin, Noradrenalin und/oder Dopamin in Plasma oder Urin mittels Chromatographie

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Adrenalin, Noradrenalin und/oder Dopamin in Plasma oder Urin mittels Chromatographie“.

FachgruppeOnkologie und Hämatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 4072
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 4079
GOÄ-Abrechnung für Adrenalin, Noradrenalin und/oder Dopamin in Plasma oder Urin mittels Chromatographie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Quantifiziert freie Katecholamine in Plasma oder Urin, um eine episodische oder anhaltende Überproduktion insbesondere bei Verdacht auf Phäochromozytom beziehungsweise Paragangliom zu erfassen. Die Versorgung umfasst hormonbestimmung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, Gaschromatographie oder Säulenchromatographie und Photometrie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei passender anfallsartiger oder resistenter Hypertonie, typischer Symptomatik beziehungsweise bekanntem Risikosyndrom. Erforderliche Kernleistung: Adrenalin, Noradrenalin beziehungsweise Dopamin in Plasma oder Urin mittels Chromatographie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Bei Laborleistungen sind der konkret bestimmte Parameter, Material, Methode und die persönliche beziehungsweise organisatorische Laborverantwortung entscheidend. Ein allgemeiner Hinweis auf ein Kontrolllabor ersetzt diese Angaben nicht. Im Mittelpunkt stehen hier Katecholamine Plasma Chromatographie, Katecholamine Urin Chromatographie, Adrenalin Noradrenalin Dopamin HPLC.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Als Kernposition nennt die Kette GOÄ-Nr. 4072. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 4079 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei Untersuchung aus Plasma und tatsächlich gesondert durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht bei Urinmaterial.
GOÄ-Nr. 4072KernpositionHormonbestimmung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, Gaschromatographie oder Säulenchromatographie und Photometrie. Nur bei Bestimmung mittels Hochdruckflüssigkeits-, Gas- oder Säulenchromatographie mit Photometrie; die gemeinsame Leistungsposition erfasst Adrenalin und/oder Noradrenalin und/oder Dopamin.
GOÄ-Nr. 4079Bedingt / alternativZuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 4071 bis 4078 bei Anwendung der Gaschromatographie-Massenspektrometrie. Nur als Zuschlag bei tatsächlicher Anwendung der Gaschromatographie-Massenspektrometrie.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Adrenalin, Noradrenalin und/oder Dopamin in Plasma oder Urin mittels Chromatographie“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

konkret bestimmte Laborparameter, Untersuchungsmaterial und verwendete Methode

medizinische Indikation, Messergebnis und abrechnender Laborleistungserbringer

GOÄ-Nr. 4072: Nur bei Bestimmung mittels Hochdruckflüssigkeits-, Gas- oder Säulenchromatographie mit Photometrie; die gemeinsame Leistungsposition erfasst Adrenalin und/oder Noradrenalin und/oder Dopamin.

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Der dokumentierte Fall betrifft „Adrenalin, Noradrenalin und/oder Dopamin in Plasma oder Urin mittels Chromatographie“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 4072 (Nur bei Bestimmung mittels Hochdruckflüssigkeits-, Gas- oder Säulenchromatographie mit Photometrie; die gemeinsame Leistungsposition erfasst…). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Laborpositionen werden allein aus Begriffen wie Therapiekontrolle oder Chemotherapielabor abgeleitet, obwohl einzelne Parameter und Leistungserbringung nicht dokumentiert sind.


2.

Bedingte Positionen wie GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 4079 werden ohne eigenständigen Leistungsnachweis ergänzt.


3.

Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.