Legen eines Periduralkatheters in Verbindung mit einem subkutanen Medikamentenreservoir
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in Onkologie und Hämatologie für „Legen eines Periduralkatheters in Verbindung mit einem subkutanen Medikamentenreservoir“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Schafft einen dauerhaft zugänglichen periduralen Applikationsweg für wiederholte rückenmarksnahe Analgesie und vermeidet wiederholte Punktionen bei langfristigem Therapiebedarf. Die Abklärung umfasst legen eines Periduralkatheters und Implantation eines subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs.
Wann ist sie anwendbar?
Bei schwer beherrschbarem chronischem beziehungsweise tumorbedingtem Schmerz mit überzeugendem Nutzen einer längerfristigen epiduralen Medikamentengabe nach Abwägung von Infektions-, Blutungs- und Katheterrisiko. Erforderliche Kernleistungen: Legen eines Periduralkatheters und Implantation eines subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
Fachlicher Kontext
In der Palliativversorgung sind der eigenständige ärztliche Leistungsinhalt, Dauer, Behandlungsziel und die Abgrenzung von Beratung, Koordination, Untersuchung und Verweilen ausschlaggebend. Im Mittelpunkt stehen hier Periduralkatheter mit Reservoir, Epiduralkatheter implantiertes Reservoir, subkutanes Schmerzreservoir Periduralkatheter.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Als Kernpositionen nennt die Kette GOÄ-Nr. 259, GOÄ-Nr. 2421. GOÄ-Nr. 443 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Keine Position darf allein aus Diagnose oder Therapiebezeichnung übernommen werden.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 259 | Kernposition | Legen eines Periduralkatheters – in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs. Nur bei Legen eines Periduralkatheters in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs. |
| GOÄ-Nr. 2421 | Kernposition | Implantation eines subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs. Für die tatsächlich zusätzlich erbrachte Implantation des subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs. |
| GOÄ-Nr. 443 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung unter vollständiger Einhaltung von Abschnitt C VIII; nur einmal je Behandlungstag nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Operation. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Dieser Artikel behandelt ausschließlich „Legen eines Periduralkatheters in Verbindung mit einem subkutanen Medikamentenreservoir“ als konkrete onkologische Abrechnungskonstellation und keinen pauschalen Leistungsblock. Davon abzugrenzen sind insbesondere „Onkologische Erstvorstellung mit Beratung und Ganzkörperstatus“ und „Onkologische Verlaufskontrolle mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Entscheidend ist jeweils, welche Einzelleistungen tatsächlich vollständig erbracht und dokumentiert wurden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
palliatives Behandlungsziel, Symptomlast und eigenständige ärztliche Maßnahmen
Dauer, Gesprächspartner, Koordination und gegebenenfalls persönliches Verweilen
GOÄ-Nr. 259: Nur bei Legen eines Periduralkatheters in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs.
GOÄ-Nr. 2421: Für die tatsächlich zusätzlich erbrachte Implantation des subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs.
Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit, Ausschlüsse und gegebenenfalls erforderlicher Rechnungstext
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Der dokumentierte Fall betrifft „Legen eines Periduralkatheters in Verbindung mit einem subkutanen Medikamentenreservoir“. Nachgewiesen und einzeln geprüft werden GOÄ-Nr. 259 (Nur bei Legen eines Periduralkatheters in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs.); GOÄ-Nr. 2421 (Für die tatsächlich zusätzlich erbrachte Implantation des subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs.). Bedingte Positionen werden nur ergänzt, wenn ihre eigene Voraussetzung aus der Dokumentation hervorgeht.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Beratung, Koordination oder Verweilen werden ohne eigenständigen Inhalt und erforderlichen Zeitnachweis nebeneinander angesetzt.
2.
Bedingte Positionen wie GOÄ-Nr. 443 werden ohne eigenständigen Leistungsnachweis ergänzt.
3.
Ausschlüsse, Höchstwerte, Wiederholungsgrenzen oder enthaltene Nebenleistungen werden nicht je Behandlungstag geprüft.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Weitere Kombinationen lassen sich über die verlinkten GOÄ-Detailseiten erschließen.
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
