Behandlung eines venösen Ulcus cruris mit Wund- und Kompressionsverband

Abrechnungshinweise für Angiologie / Gefäßmedizin

FachgruppeAngiologie / Gefäßmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2006
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 200 und GOÄ-Nr. 204
GOÄ-Abrechnung für Behandlung eines venösen Ulcus cruris mit Wund- und Kompressionsverband

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Versorgt ein venöses Unterschenkelulkus lokal und senkt durch fachgerechte Kompression den venösen Hochdruck, damit Ödem und Wundheilungsstörung ursächlich beeinflusst werden. Die Behandlung umfasst behandlung einer nicht primär heilenden, entzündeten oder eiternden Wunde, auch Abtragung von Nekrosen und Verband der Ulkuswunde.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch und gefäßdiagnostisch begründetem venösem Ulkus nach Ausschluss einer relevanten arteriellen Minderperfusion; Wundstatus, Infektion, Kompressionsklasse, Hautverträglichkeit und Verlauf sind zu dokumentieren. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Behandlung eines venösen Ulcus cruris mit Wund- und Kompressionsverband.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2006KernpositionBehandlung einer nicht primär heilenden, entzündeten oder eiternden Wunde, auch Abtragung von Nekrosen
GOÄ-Nr. 200Bedingt / alternativVerband der Ulkuswunde. Neben 2006 nach BÄK berechnungsfähig, wenn tatsächlich ein berechnungsfähiger Wundverband angelegt wurde.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativKompressionsverband. Nur bei eigenständigem Kompressionsverband; 200 und 204 können bei zwei unterschiedlichen erforderlichen Verbandsystemen nebeneinander in Betracht kommen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 204

Bedingte oder alternative Position

Source note: BÄK GOÄ-Ratgeber zum Verband nach Nr. 200; Beispiel Ulcus cruris neben Kompressionsverband 204.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 2006: Behandlung einer nicht primär heilenden, entzündeten oder eiternden Wunde, auch Abtragung von Nekrosen.

GOÄ-Nummer 200: Verband der Ulkuswunde; Neben 2006 nach BÄK berechnungsfähig, wenn tatsächlich ein berechnungsfähiger Wundverband angelegt wurde..

GOÄ-Nummer 204: Kompressionsverband; Nur bei eigenständigem Kompressionsverband; 200 und 204 können bei zwei unterschiedlichen erforderlichen Verbandsystemen nebeneinander in Betracht kommen..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.