Welche GOÄ-Ziffern sind für „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Nuklearmedizin für das Thema „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“.

FachgruppeNuklearmedizin
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“ in Betracht?

Für „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5430, GOÄ-Nr. 5488 und GOÄ-Nr. 5372 als Kernpositionen. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“ stehen PET/CT Abdomen ohne Quantifizierung, Tumor PET/CT Abdomen 5488, DOTATOC. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Organ- und Fragestellungsbezug, Radiopharmakon, Aufnahme- oder Messprotokoll, Auswertung, zeitlich getrennte Leistungsphasen und gesonderte Auslagen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5430KernpositionTumorszintigraphie mit radioaktiv markierten Substanzen (Tumormarker, Metaboliten, Rezeptoren, Antikörper) zur Tumordiagnostik.
GOÄ-Nr. 5488KernpositionPositronen-Emissions-Tomographie (PET) – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen
GOÄ-Nr. 5372KernpositionNur bei eigenständig diagnostischer CT im Abdominalbereich; nicht allein bei CT zur Schwächungskorrektur/Lokalisation.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenNur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5430

Kernposition der Kombination

Tumorszintigraphie mit radioaktiv markierten Substanzen (Tumormarker, Metaboliten, Rezeptoren, Antikörper) zur Tumordiagnostik.

GOÄ 5488

Kernposition der Kombination

Positronen-Emissions-Tomographie (PET) – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen

GOÄ 5372

Kernposition der Kombination

Nur bei eigenständig diagnostischer CT im Abdominalbereich; nicht allein bei CT zur Schwächungskorrektur/Lokalisation.

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wie grenzt sich „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Hals-/Thoraxbereich“ sowie „Tumor-PET/CT einer Region mit quantifizierender PET und diagnostischer CT im Abdominalbereich“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: PET/CT Abdomen ohne Quantifizierung, Tumor PET/CT Abdomen 5488, DOTATOC

Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel

GOÄ-Nr. 5430: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5430

GOÄ-Nr. 5488: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5488

GOÄ-Nr. 5372: Nur bei eigenständig diagnostischer CT im Abdominalbereich; nicht allein bei CT zur Schwächungskorrektur/Lokalisation.

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5430 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5430); GOÄ-Nr. 5488 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5488); GOÄ-Nr. 5372 (Nur bei eigenständig diagnostischer CT im Abdominalbereich; nicht allein bei CT zur…). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt. Die verwendete Auslage PET-Radiopharmazeutikum wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Nuklearmedizinische Leistungsphasen und Radiopharmaka-Auslagen sind getrennt nach Durchführung, Zeitpunkt und tatsächlicher Verwendung zu prüfen.


2.

Prüfpunkt 2

Bei „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


3.

Prüfpunkt 3

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Nuklearmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5430, GOÄ-Nr. 5488 und GOÄ-Nr. 5372 als Kernpositionen. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5430, GOÄ-Nr. 5488 und GOÄ-Nr. 5372. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Abdominalbereich“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tumor-PET/CT einer Region ohne quantifizierende PET und mit diagnostischer CT im Hals-/Thoraxbereich“ sowie „Tumor-PET/CT einer Region mit quantifizierender PET und diagnostischer CT im Abdominalbereich“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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