Tumorszintigraphie einer Region mit zusätzlicher quantitativer ROI-Auswertung

Abrechnungshinweise für Nuklearmedizin

FachgruppeNuklearmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5430 und GOÄ-Nr. 5480
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Tumorszintigraphie einer Region mit zusätzlicher quantitativer ROI-Auswertung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet Tumorart, Ausbreitung, Therapieverträglichkeit und Verlauf ein, damit Behandlung und Nachsorge stadien- und risikogerecht gesteuert werden können. Die Bildgebung umfasst tumorszintigraphie einer Region mit zusätzlicher quantitativer ROI-Auswertung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gesichertem oder begründet vermutetem Malignom, zur Diagnosesicherung/Stadienbestimmung, vor Therapie oder bei einer konkreten Verlaufs- beziehungsweise Rezidivfrage. Erforderliche Kernleistungen: Tumorszintigraphie einer Region mit zusätzlicher quantitativer ROI-Auswertung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger ärztlicher Beratung mit eigener medizinischer Indikation und tatsächlicher Erbringung; nicht lediglich für technische Aufklärung, Indikationsprüfung oder einfache Befundmitteilung.
GOÄ-Nr. 5430KernpositionTumorszintigraphie mit radioaktiv markierten Substanzen (Tumormarker, Metaboliten, Rezeptoren, Antikörper) zur Tumordiagnostik.
GOÄ-Nr. 5480KernpositionQuantitative Bestimmung von Impulsen/ Impulsratendichte (Fläche, Pixel, Voxel) mittels Gammakamera mit Meßwertverarbeitung – mindestens zwei ROI. Nur bei zusätzlicher quantitativer Bestimmung mittels Gammakamera mit mindestens zwei ROI, dokumentierter Indikation und sofern die Basisleistung keine Quantifizierung bereits enthält.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenRadiopharmazeutikum für Tumorszintigraphie. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5480

Kernposition der Kombination

Hinterlegter Faktor: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Tumorszintigraphie einer Körperregion“ sowie „Tumorszintigraphie einer Körperregion mit SPECT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel

GOÄ-Nr. 5430: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5430

GOÄ-Nr. 5480: Nur bei zusätzlicher quantitativer Bestimmung mittels Gammakamera mit mindestens zwei ROI, dokumentierter Indikation und sofern die Basisleistung keine Quantifizierung bereits enthält.

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Radiopharmazeutikum für Tumorszintigraphie. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.