Tumorszintigraphie einer Region mit zusätzlicher quantitativer ROI-Auswertung
Abrechnungshinweise für Nuklearmedizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Ordnet Tumorart, Ausbreitung, Therapieverträglichkeit und Verlauf ein, damit Behandlung und Nachsorge stadien- und risikogerecht gesteuert werden können. Die Bildgebung umfasst tumorszintigraphie einer Region mit zusätzlicher quantitativer ROI-Auswertung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei gesichertem oder begründet vermutetem Malignom, zur Diagnosesicherung/Stadienbestimmung, vor Therapie oder bei einer konkreten Verlaufs- beziehungsweise Rezidivfrage. Erforderliche Kernleistungen: Tumorszintigraphie einer Region mit zusätzlicher quantitativer ROI-Auswertung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger ärztlicher Beratung mit eigener medizinischer Indikation und tatsächlicher Erbringung; nicht lediglich für technische Aufklärung, Indikationsprüfung oder einfache Befundmitteilung. |
| GOÄ-Nr. 5430 | Kernposition | Tumorszintigraphie mit radioaktiv markierten Substanzen (Tumormarker, Metaboliten, Rezeptoren, Antikörper) zur Tumordiagnostik. |
| GOÄ-Nr. 5480 | Kernposition | Quantitative Bestimmung von Impulsen/ Impulsratendichte (Fläche, Pixel, Voxel) mittels Gammakamera mit Meßwertverarbeitung – mindestens zwei ROI. Nur bei zusätzlicher quantitativer Bestimmung mittels Gammakamera mit mindestens zwei ROI, dokumentierter Indikation und sofern die Basisleistung keine Quantifizierung bereits enthält. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Radiopharmazeutikum für Tumorszintigraphie. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Tumorszintigraphie einer Körperregion“ sowie „Tumorszintigraphie einer Körperregion mit SPECT“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel
GOÄ-Nr. 5430: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5430
GOÄ-Nr. 5480: Nur bei zusätzlicher quantitativer Bestimmung mittels Gammakamera mit mindestens zwei ROI, dokumentierter Indikation und sofern die Basisleistung keine Quantifizierung bereits enthält.
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Radiopharmazeutikum für Tumorszintigraphie. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
