Welche GOÄ-Ziffern sind für „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie für das Thema „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“.

FachgruppePsychiatrie und Psychotherapie
ThemenbereichPsychopharmakotherapie und Verlauf
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“ in Betracht?

Für „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“ stehen ADHS, Methylphenidat, Lisdexamfetamin, Atomoxetin, Stimulanzien. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungssetting, Mindestdauer, Gesprächs- oder Therapieverfahren, Teilnehmer, Video- beziehungsweise Präsenzform und zeitliche Abstände maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 804Bedingt / alternativPsychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration
GOÄ-Nr. 806Bedingt / alternativNur bei einer eigenständigen psychiatrischen Behandlung mit Exploration und therapeutischem Gespräch von mindestens 20 Minuten Dauer abrechenbar.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter eigenständiger symptombezogener körperlicher Untersuchung; Vitalwertkontrolle allein erfüllt Nr. 5 nicht automatisch.
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativLaborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 4030Bedingt / alternativLaborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 4212Bedingt / alternativLaborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Toxikologisches Screening nur bei konkreter medizinischer Indikation, nicht routinemäßig. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 804

Bedingte oder alternative Position

Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration

Abrechnungsalternative: psychiatric_talk
GOÄ 806

Bedingte oder alternative Position

Nur bei einer eigenständigen psychiatrischen Behandlung mit Exploration und therapeutischem Gespräch von mindestens 20 Minuten Dauer abrechenbar.

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten
Abrechnungsalternative: psychiatric_talk
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter eigenständiger symptombezogener körperlicher Untersuchung; Vitalwertkontrolle allein erfüllt Nr. 5 nicht automatisch.

GOÄ 651

Bedingte oder alternative Position

Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich persönlich bzw. delegationsfähig durchgeführter venöser Blutentnahme; nicht allein wegen einer Laboranforderung.

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

GOÄ 4030

Bedingte oder alternative Position

Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

GOÄ 4212

Bedingte oder alternative Position

Laborposition nur bei tatsächlich veranlasster und nach GOÄ zulässig eigener Leistung; bei echtem Fremdlabor nicht als eigene Leistung des Psychiaters übernehmen. Toxikologisches Screening nur bei konkreter medizinischer Indikation, nicht routinemäßig. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Leistungserbringer persönlich bzw. unter dessen fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde; echtes Fremdlabor rechnet selbst ab. Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Aufmerksamkeit/Impulsivität und Funktionsniveau
Dosis, Einnahme und Wirkung
Puls, Blutdruck, Gewicht und Nebenwirkungen
Missbrauchs-/Substanzanamnese
Indikation für EKG/Labor

Mindestens eine erforderliche Gruppe

psychiatric_talk

Wie grenzt sich „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Depression – psychiatrische Verlaufskontrolle unter medikamentöser Behandlung“ sowie „Antipsychotikabehandlung – psychiatrische Verlaufskontrolle mit metabolischem und kardialem Monitoring“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: ADHS, Methylphenidat, Lisdexamfetamin, Atomoxetin

Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis

Aufmerksamkeit/Impulsivität und Funktionsniveau

Dosis, Einnahme und Wirkung

Puls, Blutdruck, Gewicht und Nebenwirkungen

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“. Aus den hinterlegten Alternativen werden nur die tatsächlich vollständig erbrachten Leistungen ausgewählt. Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 804 gilt zusätzlich: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 804.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Gesprächs-, Test- und Therapieleistungen sind nicht austauschbar; Mindestzeiten, Teilnehmerkreis und Sitzungsabstände müssen jeweils erfüllt sein.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 804 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 804


3.

Prüfpunkt 3

Bei „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Die Kombination enthält keinen automatisch anzusetzenden Kernblock. Maßgeblich sind der tatsächlich gewählte Behandlungspfad und die vollständig erbrachten Einzelleistungen.

Dieser Artikel behandelt gezielt „ADHS – psychiatrische Verlaufskontrolle unter Stimulanzien oder Atomoxetin“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Depression – psychiatrische Verlaufskontrolle unter medikamentöser Behandlung“ sowie „Antipsychotikabehandlung – psychiatrische Verlaufskontrolle mit metabolischem und kardialem Monitoring“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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