CT-Angiographie im Hals- und/oder Thoraxbereich

Abrechnungshinweise für Angiologie / Gefäßmedizin

FachgruppeAngiologie / Gefäßmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5371
GOÄ-Abrechnung für CT-Angiographie im Hals- und/oder Thoraxbereich

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt Gefäßlumen, Wand, Abgänge und umgebende Anatomie in hochauflösenden CT-Datensätzen dar und lokalisiert Stenose, Verschluss, Aneurysma oder Dissektion. Die Bildgebung umfasst computertomographie im Hals- beziehungsweise Thoraxbereich.

Wann ist sie anwendbar?

Bei konkreter vaskulärer Fragestellung, wenn die CT-Angiographie gegenüber Sonographie oder MR-Angiographie den entscheidenden Zusatznutzen bietet; Region, Kontrastmittel und Dosis sind zu begründen. Erforderliche Kernleistung: Computertomographie im Hals- beziehungsweise Thoraxbereich; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5371KernpositionComputertomographie im Hals- und/oder Thoraxbereich
GOÄ-Nr. 346Bedingt / alternativIntravenöse Hochdruck-Kontrastmitteleinbringung. Nur bei tatsächlich durch den liquidierenden Arzt berechnungsfähig erbrachter intravenöser Hochdruck-Kontrastmitteleinbringung; bei bloßer Bildauswertung oder anderweitig erbrachter Kontrastmittelgabe nicht automatisch ansetzen.
GOÄ-Nr. 5376Bedingt / alternativErgänzende CT-Serie. Nur wenn tatsächlich mindestens eine zusätzliche CT-Serie im Sinne der Leistungslegende erstellt wurde; nicht allein deshalb, weil Kontrastmittel verwendet wurde.
GOÄ-Nr. 5377Bedingt / alternativZuschlag für computergesteuerte Analyse einschließlich spezieller 3D-Rekonstruktion. Nur bei tatsächlich zusätzlicher Analyse; nur zum Einfachsatz.
GOÄ-Nr. 347Bedingt / alternativJede weitere intravenöse Hochdruck-Kontrastmitteleinbringung über denselben Zugang. Nur nach 346 und nur je tatsächlich weiterer eigenständiger Hochdruckgabe.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 347

Bedingte oder alternative Position

Anzahl: 1

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5371: Computertomographie im Hals- und/oder Thoraxbereich.

GOÄ-Nummer 346: Intravenöse Hochdruck-Kontrastmitteleinbringung; Nur bei tatsächlich durch den liquidierenden Arzt berechnungsfähig erbrachter intravenöser Hochdruck-Kontrastmitteleinbringung; bei bloßer Bildauswertung oder anderweitig erbrachter Kontrastmittelgabe nicht automatisch ansetzen..

GOÄ-Nummer 5376: Ergänzende CT-Serie; Nur wenn tatsächlich mindestens eine zusätzliche CT-Serie im Sinne der Leistungslegende erstellt wurde; nicht allein deshalb, weil Kontrastmittel verwendet wurde..

GOÄ-Nummer 5377: Zuschlag für computergesteuerte Analyse einschließlich spezieller 3D-Rekonstruktion; Nur bei tatsächlich zusätzlicher Analyse; nur zum Einfachsatz..

GOÄ-Nummer 347: Jede weitere intravenöse Hochdruck-Kontrastmitteleinbringung über denselben Zugang; Nur nach 346 und nur je tatsächlich weiterer eigenständiger Hochdruckgabe..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.