Perkutane transluminale Dilatation von Venen

Abrechnungshinweise für Innere Medizin

FachgruppeInnere Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5353
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5354 und GOÄ-Nr. 5355
GOÄ-Abrechnung für Perkutane transluminale Dilatation von Venen

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erweitert beziehungsweise eröffnet einen hämodynamisch relevanten venösen Engpass und verbessert dadurch Abstrom, Zugangsleistung oder venöse Entstauung. Die Behandlung umfasst perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen und Zuschlag bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei symptomatischer oder funktionell relevanter venöser Stenose beziehungsweise Okklusion nach bildgebender Sicherung und Prüfung von Ursache, Dauer und Interventionsziel. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Perkutane transluminale Dilatation von Venen. Grenze: Je Sitzung einmal; 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 ausgeschlossen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5353KernpositionPerkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen einschließlich Kontrastmittel und Durchleuchtung im zeitlichen Zusammenhang. Je Sitzung einmal; 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 5354Bedingt / alternativZuschlag bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen. Nur insgesamt einmal bei mehr als zwei Venen.
GOÄ-Nr. 5355Bedingt / alternativGefäßstütze oder alternative Angioplastiemethode zusätzlich zur venösen PTA. Nur bei tatsächlicher Stentimplantation, Atherektomie oder Laseranwendung; ausdrückliche Ausschlüsse beachten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5353: Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen einschließlich Kontrastmittel und Durchleuchtung im zeitlichen Zusammenhang; Je Sitzung einmal; 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 ausgeschlossen..

GOÄ-Nummer 5354: Zuschlag bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen; Nur insgesamt einmal bei mehr als zwei Venen..

GOÄ-Nummer 5355: Gefäßstütze oder alternative Angioplastiemethode zusätzlich zur venösen PTA; Nur bei tatsächlicher Stentimplantation, Atherektomie oder Laseranwendung; ausdrückliche Ausschlüsse beachten..

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.