Perkutane transluminale Dilatation peripherer Arterien

Abrechnungshinweise für Innere Medizin

FachgruppeInnere Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5345
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5346, GOÄ-Nr. 5355 und GOÄ-Nr. 5351
GOÄ-Abrechnung für Perkutane transluminale Dilatation peripherer Arterien

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erweitert oder eröffnet eine hämodynamisch relevante arterielle Engstelle minimalinvasiv und kontrolliert das Ergebnis unmittelbar bildgebend. Die Behandlung umfasst perkutane transluminale Dilatation peripherer Arterien.

Wann ist sie anwendbar?

Bei symptomatischer arterieller Stenose oder Okklusion mit passender Anatomie, wenn Nutzen für Perfusion, Organfunktion oder Wundheilung das Interventionsrisiko überwiegt. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Perkutane transluminale Dilatation peripherer Arterien. Grenze: Je Sitzung einmal; 350 bis 361 und 5295 ausgeschlossen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5345KernpositionPerkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation nichtkoronarer Arterien einschließlich Kontrastmittel und Durchleuchtung im zeitlichen Zusammenhang. Je Sitzung einmal; 350 bis 361 und 5295 ausgeschlossen; 14-Tage-Regel für zusätzliche 5300 bis 5313 beachten.
GOÄ-Nr. 5346Bedingt / alternativZuschlag bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Arterien. Nur insgesamt einmal bei mehr als zwei Arterien.
GOÄ-Nr. 5355Bedingt / alternativGefäßstütze oder alternative Angioplastiemethode zusätzlich zur PTA. Nur bei tatsächlicher Stentimplantation, Atherektomie oder Laseranwendung; ausdrückliche Ausschlüsse beachten.
GOÄ-Nr. 5351Bedingt / alternativLysebehandlung über mehr als eine Stunde. Nur bei tatsächlich ergänzender Lyse mit Dauer über einer Stunde.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5345: Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation nichtkoronarer Arterien einschließlich Kontrastmittel und Durchleuchtung im zeitlichen Zusammenhang; Je Sitzung einmal; 350 bis 361 und 5295 ausgeschlossen; 14-Tage-Regel für zusätzliche 5300 bis 5313 beachten..

GOÄ-Nummer 5346: Zuschlag bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Arterien; Nur insgesamt einmal bei mehr als zwei Arterien..

GOÄ-Nummer 5355: Gefäßstütze oder alternative Angioplastiemethode zusätzlich zur PTA; Nur bei tatsächlicher Stentimplantation, Atherektomie oder Laseranwendung; ausdrückliche Ausschlüsse beachten..

GOÄ-Nummer 5351: Lysebehandlung über mehr als eine Stunde; Nur bei tatsächlich ergänzender Lyse mit Dauer über einer Stunde..

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.