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GOÄ-Ziffer 5348
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GOÄ – 5348
PTCA-Rekanalisation von Koronararterien inkl. Kontrastmittel und Durchleuchtung während des Eingriffs.
Einfachsatz
× 1
221.49 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
398.69 €
Höchstsatz
× 2.5
553.73 €
Wichtig:
Ist in den vierzehn Tagen vor Erbringung von Gebührenposition 5348 bereits eine Leistung nach den Gebührenpositionen 5315 bis 5327 berechnet worden, darf in derselben Sitzung neben Gebührenposition 5348 keine Leistung nach den Gebührenpositionen 5315 bis 5327 erneut angesetzt werden. Bei einer Nebeneinanderberechnung von Gebührenposition 5348 mit einer Leistung nach den Gebührenpositionen 5315 bis 5327 ist auf der Rechnung zu bestätigen, dass in den vorangegangenen vierzehn Tagen keine Leistung nach den Gebührenpositionen 5315 bis 5327 berechnet wurde.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 5346: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5345 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Arterien, insgesamt
- GOÄ 5349: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5348 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als einer Koronararterie, insgesamt
- GOÄ 5345: Rekanalisation/Dilatation von Arterien (außer Koronararterien) inkl. Kontrastmittel und Durchleuchtung.
- GOÄ 5351: Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen nach Nummer 2826, 5345 oder 5348 – bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde
- GOÄ 5339: Ergänzende Projektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5338 – einschließlich Durchleuchtung(en) -, insgesamt
- GOÄ 5352: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5351 bei Lysebehandlung der hirnversorgenden Arterien
