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GOÄ-Ziffer: 356
Zuschlag zu Nr. 355 bei Herzkatheter-Untersuchung beider Herzkammern über separate Zugänge während einer Sitzung.
Einfachsatz
× 1
23.31 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
53.62 €
Höchstsatz
× 3.5
81.60 €
Wichtig:
Bei zeitlicher Verbindung mit Gebührenposition 360 ist Gebührenposition 356 nur zum einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.

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