GOÄ-Ziffer 356

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GOÄ – 356

Zuschlag zu Nr. 355 bei Herzkatheter-Untersuchung beider Herzkammern über separate Zugänge während einer Sitzung.
Einfachsatz
× 1
23.31 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
53.62 €
Höchstsatz
× 3.5
81.60 €
Wichtig:
Bei zeitlicher Verbindung mit Gebührenposition 360 ist Gebührenposition 356 nur zum einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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