GOÄ-Ziffer 261

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GOÄ – 261

Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter
Einfachsatz
× 1
1.75 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
4.02 €
Höchstsatz
× 3.5
6.12 €
Wichtig:
Wird die Gebührenposition 261 im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose berechnet, ist das Medikament auf der Rechnung auszuweisen.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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