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GOÄ-Ziffer 479
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GOÄ – 479
Intravenöse Anästhesie einer Extremität, jede weitere angefangene Stunde
Einfachsatz
× 1
6.70 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
15.42 €
Höchstsatz
× 3.5
23.46 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 478: Intravenöse Anästhesie einer Extremität, bis zu einer Stunde Dauer
- GOÄ 480: Kontrollierte Blutdrucksenkung während der Narkose
- GOÄ 477: Überwachung einer supraklavikulären oder axillären Armplexus- oder Paravertebralanästhesie, jede weitere angefangene Stunde
- GOÄ 481: Kontrollierte Hypothermie während der Narkose
- GOÄ 476: Einleitung und Überwachung einer supraklavikulären oder axillären Armplexus- oder Paravertebralanästhesie, bis zu einer Stunde Dauer
- GOÄ 483: Lokalanästhesie der tieferen Nasenabschnitte – gegebenenfalls einschließlich des Rachens -, auch beidseitig
