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GOÄ-Ziffer 477
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GOÄ – 477
Überwachung einer supraklavikulären oder axillären Armplexus- oder Paravertebralanästhesie, jede weitere angefangene Stunde
Einfachsatz
× 1
11.07 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
25.47 €
Höchstsatz
× 3.5
38.76 €
Punktzahl:
190
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 476: Einleitung und Überwachung einer supraklavikulären oder axillären Armplexus- oder Paravertebralanästhesie, bis zu einer Stunde Dauer
- GOÄ 478: Intravenöse Anästhesie einer Extremität, bis zu einer Stunde Dauer
- GOÄ 475: Überwachung einer kontinuierlichen Lumbal- oder Epiduralanästhesie mit Katheter, zusätzlich zu Nr. 474 für jeden weiteren Tag.
- GOÄ 479: Intravenöse Anästhesie einer Extremität, jede weitere angefangene Stunde
- GOÄ 474: Einleitung/Überwachung kontinuierlicher Spinal- oder Epiduralanästhesie mit Katheter, Dauer > 5 Stunden.
- GOÄ 480: Kontrollierte Blutdrucksenkung während der Narkose
