Wie rechnet man GOÄ Hausbesuche optimal ab?
Wie niedergelassene Ärzte Hausbesuche nach GOÄ rechtssicher und wirtschaftlich optimal abrechnen
Das Wichtigste:
- GOÄ-Ziffer 50 ist die Standardziffer für den ärztlichen Hausbesuch inklusive Beratung und symptombezogener Untersuchung.
- Zusätzliche Leistungen (z. B. Untersuchungen, EKG, Injektionen oder Verbände) können häufig separat berechnet werden.
- Zuschläge (E–H, K2) sowie Wegegeld oder Reiseentschädigung werden bei Hausbesuchen häufig vergessen.
- Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist möglich – allerdings nur mit nachvollziehbarer Begründung.
- Häufige Fehler sind unvollständige Dokumentation, falsche Ziffernkombinationen oder vergessene Zuschläge.

Welche GOÄ-Ziffern gelten beim Hausbesuch?
Definition: Was ist die GOÄ-Ziffer 50?
Die GOÄ-Ziffer 50 beschreibt den ärztlichen Hausbesuch beim Patienten in dessen häuslicher Umgebung. Sie umfasst bereits die persönliche ärztliche Leistung vor Ort, einschließlich Beratung und einer symptombezogenen Untersuchung.
Die Ziffer 50 bildet die Grundleistung für den Hausbesuch in der privatärztlichen Abrechnung. Weitere Leistungen wie zusätzliche Untersuchungen, Injektionen oder technische Leistungen können – abhängig vom Einzelfall – separat berechnungsfähig sein.
Grundlage ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie die zugehörigen Kommentierungen zur Ziffer 50 im Gebührenverzeichnis.
- Ziffer 50: Standard-Hausbesuch inkl. Beratung und symptombezogener Untersuchung
- Ziffer 51: Weiterer Patient in derselben häuslichen Gemeinschaft (reduziert)
- Ziffer 48: Regelmäßige Besuche in Pflegeeinrichtungen
- Ziffer 52: Delegierte Leistungen durch nichtärztliches Personal
Wichtig: Die Ziffer 50 enthält bereits Beratung und Basisuntersuchung. Zusätzliche ärztliche Leistungen sind jedoch häufig separat abrechenbar.
Welche Leistungen dürfen zusätzlich zu GOÄ-Ziffer 50 abgerechnet werden?
Neben der GOÄ-Ziffer 50 können je nach medizinischer Situation weitere Leistungen angesetzt werden:
- Untersuchungen nach Ziffer 6–8 (z. B. Thorax- oder Bauchorgane)
- Spezielle Leistungen (Injektion, Verband, EKG etc.)
- Beratungsleistungen nach Ziffer 4 GOÄ (z. B. Fremdanamnese)
Fehlerquelle: Ziffer 1, 3, 5 oder 45, 46, 48, 52 werden häufig fälschlich zusätzlich angesetzt und sind bei Ziffer 50 ausgeschlossen.
Welche Zuschl äge dürfen bei einem GOÄ Hausbesuch berechnet werden?
Zuschläge sind einer der wichtigsten Faktoren zur Umsatzoptimierung bei Hausbesuchen.
Definition: Was sind GOÄ Zuschläge beim Hausbesuch?
GOÄ Zuschläge sind zusätzliche Vergütungspositionen, die bei besonderen Umständen eines ärztlichen Hausbesuchs berechnet werden können. Dazu gehören insbesondere Besuche außerhalb der regulären Sprechzeiten, in der Nacht, an Wochenenden oder an Feiertagen.
Die Zuschläge werden zusätzlich zur GOÄ-Ziffer 50 angesetzt und dienen derAbbildung eines erhöhten organisatorischen und zeitlichen Aufwands. Sie sind an konkrete Voraussetzungen gebunden und dürfen nur bei entsprechender Situation berechnet werden.
Typische Zuschläge im Rahmen von Hausbesuchen sind unter anderem Dringlichkeitszuschläge sowie Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge.
Grundlage ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen.
- E: Dringender Hausbesuch (sofortige Ausführung)
- F–H: Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge
- K2: Kinder unter 4 Jahren
Zuschläge dürfen je Besuch nur einmal angesetzt werden, können aber bei mehreren Besuchssituationen kombiniert auftreten (z. B. Nacht + Sonntag).
Wann dürfen Wegegeld & Reiseentschädigung abgerechnet werden?
Definition: Was sind Wegegeld und Reiseentschädigung bei GOÄ Hausbesuchen?
Wegegeld ist eine pauschale Vergütung für den Aufwand der Wegstrecke bei einem ärztlichen Hausbesuch. Es wird zusätzlich zur GOÄ-Ziffer 50 oder GOÄ-Ziffer 51 berechnet und ist abhängig von Entfernung und regionalen Vorgaben.
Die Reiseentschädigung nach GOÄ § 9 kommt in der Regel bei größeren Entfernungen zum Einsatz und ersetzt das Wegegeld. Sie orientiert sich an der tatsächlich zurückgelegten Strecke und wird als Kilometerpauschale berechnet.
Beide Positionen dienen dazu, den zeitlichen und organisatorischen Aufwand der Anfahrtzum Patienten angemessen zu vergüten.
Grundlage ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) insbesondere § 9 GOÄ (Reiseentschädigung).
Das Wegegeld ist nicht steigerungsfähig, aber vollständig abrechenbar pro Hausbesuch (Ziffer 50–51).
Ab einer Entfernung von über 25 km kann stattdessen eine Reiseentschädigung nach § 9 GOÄ mit Kilometerpauschale angesetzt werden.
Wann darf die GOÄ-Ziffer 50 gesteigert werden?
Die Ziffer 50 kann bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden – jedoch nur bei triftiger Begründung.
- Medizinisch komplexe oder zeitintensive Situationen
- Erschwerte Bedingungen (z. B. Notfallort, extreme Witterung)
Reine Fahrzeit oder Stau gelten nicht als zulässiger Steigerungsgrund.
Was sind häufige Fehler bei GOÄ Hausbesuchen?
Bei der Abrechnung von GOÄ Hausbesuchen entstehen häufig Honorarverluste nicht durch falsche Behandlung, sondern durch unvollständige Dokumentation oder übersehene Abrechnungsmöglichkeiten. Besonders Zuschläge, Zusatzleistungen und die korrekte Wahl der GOÄ-Ziffer werden im Praxisalltag oft nicht vollständig berücksichtigt.
Fehler 1: Zuschläge werden vergessen oder nicht kombiniert
Zuschläge gehören zu den häufigsten Ursachen für entgangenes Honorar bei Hausbesuchen. Besonders Nacht-, Wochenend- oder Dringlichkeitszuschläge (E–H) werden im Praxisalltag häufig nicht dokumentiert oder versehentlich ausgelassen.
Gerade bei dringenden Einsätzen oder Besuchen außerhalb regulärer Sprechzeiten summieren sich diese Beträge über das Jahr erheblich.
Konkrete Handlungsempfehlungen
- Besuchszeit immer vollständig dokumentieren
- Standardisierte Prüfroutine für Zuschläge etablieren
- Privatärztliche Verrechnungsstelle zur Plausibilitätsprüfung nutzen
Fehler 2: Zusatzleistungen werden nicht dokumentiert oder berechnet
Viele Hausbesuche umfassen mehr als die in der GOÄ-Ziffer 50enthaltene Beratung und symptombezogene Untersuchung. Zusätzliche Untersuchungen, EKGs, Injektionen oder Verbände werden jedoch häufig nicht separat dokumentiert und dadurch auch nicht abgerechnet.
Dadurch entsteht vermeidbarer Honorarverlust trotz vollständig erbrachter Leistung.
Konkrete Handlungsempfehlungen
- Während des Hausbesuchs erbrachte Leistungen vollständig dokumentieren
- Prüfen, welche Untersuchungen zusätzlich zur Ziffer 50 abrechenbar sind
- Regelmäßige GOÄ-Abrechnungsprüfung etablieren
Fehler 3: Falsche Anwendung von GOÄ-Ziffer 51 statt 50
Die GOÄ-Ziffer 51 gilt ausschließlich für weitere Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft während desselben Besuchs. In der Praxis wird sie gelegentlich fälschlicherweise anstelle der Ziffer 50 angesetzt.
Eine fehlerhafte Zuordnung kann Rückfragen von Kostenträgern verursachen und im Einzelfall zu Kürzungen führen.
Konkrete Handlungsempfehlungen
- Ziffer 50 als Standard-Hausbesuch verwenden
- Ziffer 51 nur bei mehreren Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft einsetzen
- Abrechnung regelmäßig auf Plausibilität prüfen
Oder schauen Sie un unseren GOÄ-Spickzettel um keine Ziffern mehr zu vergessen oder in unsere GOÄ-Ziffernketten für fortgeschrittene Ziffernkombinationen.
Wie kann mich eine privatärztliche Verrechnungsstelle entlasten?
Hausbesuche nach GOÄ gehören zu den medizinisch sinnvollen, gleichzeitig aber organisatorisch aufwendigsten Leistungen im Praxisalltag. Neben der eigentlichen Behandlung entstehen zahlreiche administrative Aufgaben, die oft im laufenden Betrieb zusätzlich bewältigt werden müssen.
Dazu zählen insbesondere die Erstellung und der Versand der Privatliquidation, die strukturierte Nachverfolgung offener Rechnungen sowie die Kommunikation mit Patienten bei Rückfragen oder Unklarheiten zur Abrechnung.
Um diesen Aufwand spürbar zu reduzieren, übernehmen wir die administrativen Prozesse rund um Ihre Privatabrechnung bei Hausbesuchen zuverlässig und strukturiert.
- Erstellung und Versand der Privatabrechnung für Hausbesuche
- Laufende Überwachung offener Rechnungsbeträge
- Durchführung des Mahnwesen bei ausstehenden Zahlungen
- Kommunikation mit Patienten im Rahmen der Rechnungsbearbeitung
Dadurch wird der administrative Aufwand in der Praxis deutlich reduziert, während gleichzeitig ein strukturierter und nachvollziehbarer Abrechnungsprozess gewährleistet bleibt.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation Ihrer Privatabrechnung und stehen Ihnen beratend zur Seite, um Ihre internen Abläufe effizient und praxisnah zu gestalten.
oder
Kostenlos testenDie GOÄ-Ziffer 50 kann für einen ärztlichen Hausbesuch berechnet werden, wenn der Arzt den Patienten in dessen häuslicher Umgebung aufsucht. Die Leistung umfasst bereits die Beratung sowie eine symptombezogene Untersuchung.
Die GOÄ-Ziffer 50 beinhaltet den ärztlichen Besuch einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung. Weitere medizinisch notwendige Leistungen, wie spezielle Untersuchungen, Injektionen oder Verbände, können je nach Situation zusätzlich berechnet werden.
Zusätzlich zur Ziffer 50 können unter anderem Untersuchungen nach den GOÄ-Ziffern 6–8, spezielle Leistungen wie EKG, Injektionen oder Verbände sowie in bestimmten Fällen Beratungsleistungen nach GOÄ-Ziffer 4 berechnet werden.
Je nach Situation können Zuschläge für dringende Hausbesuche (E), Nacht-, Wochenend- und Feiertagsbesuche (F–H) sowie Zuschläge für Kinder unter vier Jahren (K2) berechnet werden.
Ja. Mehrere Hausbesuche am selben Tag können abrechenbar sein, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und die Besuche getrennt dokumentiert werden.
Wegegeld kann zusätzlich zum Hausbesuch angesetzt werden und richtet sich nach Entfernung, Besuchszeit und Region. Bei größeren Entfernungen kann stattdessen eine Reiseentschädigung nach § 9 GOÄ relevant sein.
Die GOÄ-Ziffer 50 beschreibt den regulären Hausbesuch beim Patienten. Die GOÄ-Ziffer 51 gilt dagegen für weitere Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft während desselben Besuchs.
In bestimmten Fällen kann ein angeforderter Hausbesuch auch dann berechnungsfähig sein, wenn der Patient nicht angetroffen wird. Entscheidend sind die konkreten Umstände und die ordnungsgemäße Dokumentation.
Eine Steigerung der GOÄ-Ziffer 50 bis zum 3,5-fachen Satz ist möglich, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand oder eine medizinisch komplexe Situation. Die Begründung muss nachvollziehbar dokumentiert werden.
Zu den häufigsten Fehlern zählen vergessene Zuschläge, nicht dokumentierte Zusatzleistungen sowie die falsche Anwendung von GOÄ-Ziffer 50 und 51.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
