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GOÄ-Ziffer 475
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GOÄ – 475
Überwachung einer kontinuierlichen Lumbal- oder Epiduralanästhesie mit Katheter, zusätzlich zu Nr. 474 für jeden weiteren Tag.
Einfachsatz
× 1
26.23 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
60.33 €
Höchstsatz
× 3.5
91.80 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 474: Einleitung/Überwachung kontinuierlicher Spinal- oder Epiduralanästhesie mit Katheter, Dauer > 5 Stunden.
- GOÄ 476: Einleitung und Überwachung einer supraklavikulären oder axillären Armplexus- oder Paravertebralanästhesie, bis zu einer Stunde Dauer
- GOÄ 473: Einleitung/Überwachung kontinuierlicher Spinal- oder Epiduralanästhesie mit Katheter, max. 5 Stunden.
- GOÄ 477: Überwachung einer supraklavikulären oder axillären Armplexus- oder Paravertebralanästhesie, jede weitere angefangene Stunde
- GOÄ 472: Einleitung/Überwachung einer einmaligen Spinal- (Lumbal-) oder Periduralanästhesie, Dauer > 2 Stunden.
- GOÄ 478: Intravenöse Anästhesie einer Extremität, bis zu einer Stunde Dauer
