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GOÄ-Ziffer 472
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GOÄ – 472
Einleitung/Überwachung einer einmaligen Spinal- (Lumbal-) oder Periduralanästhesie, Dauer > 2 Stunden.
Einfachsatz
× 1
46.63 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
107.25 €
Höchstsatz
× 3.5
163.20 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 471: Einleitung/Überwachung einer einmaligen Spinal- (Lumbal-) oder Periduralanästhesie bis max. 2 Stunden.
- GOÄ 473: Einleitung/Überwachung kontinuierlicher Spinal- oder Epiduralanästhesie mit Katheter, max. 5 Stunden.
- GOÄ 470: Einleitung/Überwachung einer einmaligen Spinal- (Lumbal-) oder Periduralanästhesie bis zu 1 Stunde.
- GOÄ 474: Einleitung/Überwachung kontinuierlicher Spinal- oder Epiduralanästhesie mit Katheter, Dauer > 5 Stunden.
- GOÄ 469: Kaudalanästhesie
- GOÄ 475: Überwachung einer kontinuierlichen Lumbal- oder Epiduralanästhesie mit Katheter, zusätzlich zu Nr. 474 für jeden weiteren Tag.
