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GOÄ-Ziffer 470
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GOÄ – 470
Einleitung/Überwachung einer einmaligen Spinal- (Lumbal-) oder Periduralanästhesie bis zu 1 Stunde.
Einfachsatz
× 1
23.31 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
53.62 €
Höchstsatz
× 3.5
81.60 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 469: Kaudalanästhesie
- GOÄ 471: Einleitung/Überwachung einer einmaligen Spinal- (Lumbal-) oder Periduralanästhesie bis max. 2 Stunden.
- GOÄ 464: Ligandenassay (Enzym- oder Radioimmunoassay) zum Nachweis viraler Antigene im Nativmaterial, ggf. mit Doppelbestimmung und Bezugskurve, je Untersuchung.
- GOÄ 472: Einleitung/Überwachung einer einmaligen Spinal- (Lumbal-) oder Periduralanästhesie, Dauer > 2 Stunden.
- GOÄ 463: Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde
- GOÄ 473: Einleitung/Überwachung kontinuierlicher Spinal- oder Epiduralanästhesie mit Katheter, max. 5 Stunden.
