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GOÄ-Ziffer 463
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GOÄ – 463
Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde
Einfachsatz
× 1
20.28 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
46.65 €
Höchstsatz
× 3.5
70.99 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 462: Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, bis zu einer Stunde
- GOÄ 464: Ligandenassay (Enzym- oder Radioimmunoassay) zum Nachweis viraler Antigene im Nativmaterial, ggf. mit Doppelbestimmung und Bezugskurve, je Untersuchung.
- GOÄ 461: Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose -, jede weitere angefangene halbe Stunde
- GOÄ 469: Kaudalanästhesie
- GOÄ 460: Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose -, bis zu einer Stunde
- GOÄ 470: Einleitung/Überwachung einer einmaligen Spinal- (Lumbal-) oder Periduralanästhesie bis zu 1 Stunde.
