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GOÄ-Ziffer: 273
Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene -, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
Einfachsatz
× 1
10.49 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
24.13 €
Höchstsatz
× 3.5
36.72 €
Punktzahl:
180
Wichtig:
Werden die Gebührenpositionen 271, 272 oder 273 im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose berechnet, ist das Medikament auf der Rechnung auszuweisen.
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