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GOÄ-Ziffer 451
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GOÄ – 451
Intravenöse Kurznarkose
Einfachsatz
× 1
7.05 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
16.22 €
Höchstsatz
× 3.5
24.68 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 450: Rauschnarkose – auch mit Lachgas
- GOÄ 452: Intravenöse Narkose (mehrmalige Verabreichung des Narkotikums)
- GOÄ 449: Beobachtung/Betreuung eines Patienten >4h nach amb. OP/Narkose bis zur Transportfähigkeit.
- GOÄ 453: Vollnarkose
- GOÄ 448: Beobachtung/Betreuung d. Patienten >2h nach amb. OP/Narkose bis zur Transportfähigkeit.
- GOÄ 459: Nachweis von Bakterientoxinen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay), ggf. mit Doppelbestimmung und Bezugskurve, je Untersuchung.
