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GOÄ-Ziffer 459
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GOÄ – 459
Nachweis von Bakterientoxinen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay), ggf. mit Doppelbestimmung und Bezugskurve, je Untersuchung.
Einfachsatz
× 1
14.57 €
Regelhöchstsatz
× 1.15
16.76 €
Höchstsatz
× 1.3
18.94 €
Punktzahl:
250
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
Die untersuchten Keime müssen auf der Rechnung aufgeführt werden.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 453: Vollnarkose
- GOÄ 460: Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose -, bis zu einer Stunde
- GOÄ 452: Intravenöse Narkose (mehrmalige Verabreichung des Narkotikums)
- GOÄ 461: Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose -, jede weitere angefangene halbe Stunde
- GOÄ 451: Intravenöse Kurznarkose
- GOÄ 462: Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, bis zu einer Stunde
