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GOÄ-Ziffer 452
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GOÄ – 452
Intravenöse Narkose (mehrmalige Verabreichung des Narkotikums)
Einfachsatz
× 1
11.07 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
25.47 €
Höchstsatz
× 3.5
38.76 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 451: Intravenöse Kurznarkose
- GOÄ 453: Vollnarkose
- GOÄ 450: Rauschnarkose – auch mit Lachgas
- GOÄ 459: Nachweis von Bakterientoxinen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay), ggf. mit Doppelbestimmung und Bezugskurve, je Untersuchung.
- GOÄ 449: Beobachtung/Betreuung eines Patienten >4h nach amb. OP/Narkose bis zur Transportfähigkeit.
- GOÄ 460: Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose -, bis zu einer Stunde
