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GOÄ-Ziffer 270
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GOÄ – 270
Infusion, subkutan
Einfachsatz
× 1
4.66 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
10.72 €
Höchstsatz
× 3.5
16.32 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 269a: Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
- GOÄ 271: Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer
- GOÄ 269: Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
- GOÄ 272: Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
- GOÄ 268: Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung
- GOÄ 273: Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene -, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
