Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion
Kinder- und Jugendmedizin · Allergologie und Dermatologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Stabilisiert bei systemischer allergischer Reaktion unverzüglich Atemweg, Atmung und Kreislauf und behandelt die Reaktion vorrangig mit intramuskulärem Adrenalin. Die Verlaufskontrolle umfasst intravenöse Infusion bis 30 Minuten und Intravenöse Infusion von mehr als 30 Minuten Dauer.
Wann ist sie anwendbar?
Bei rasch einsetzender Beteiligung mehrerer Organsysteme oder Atemwegs-/Kreislaufreaktion nach möglichem Allergen; Überwachung und weitere Notfallversorgung richten sich nach Schwere und Verlauf. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Intravenöse Infusion bis 30 Minuten und Intravenöse Infusion von mehr als 30 Minuten Dauer.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Akutuntersuchung. Akutsituation und betroffene Organsysteme dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. K1 | Bedingt / alternativ | Kleinkinderzuschlag. Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und unmittelbar zu Nr. 5; einfacher Satz. |
| GOÄ-Nr. 602 | Kernposition | Pulsoxymetrie. Kontinuierliche bzw. wiederholte Werte mit Zeitpunkten dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 252 | Bedingt / alternativ | Subkutane/intramuskuläre Injektion. Nur bei tatsächlicher s.c./i.m. Medikamentengabe; Präparat, Dosis, Ort und Zeit dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 253 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Injektion. Nur bei tatsächlicher i.v. Medikamentengabe; Mehrfachberechnung bei liegender Kanüle und zeitlichem Zusammenhang ausschlussgerecht prüfen. |
| GOÄ-Nr. 271 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Infusion bis 30 Minuten. Nur bei tatsächlicher Infusion; nicht neben Nr. 272 bis 276. |
| GOÄ-Nr. 272 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Infusion von mehr als 30 Minuten Dauer. Nur bei tatsächlicher Infusionsdauer von mehr als 30 Minuten; nicht neben Nr. 271 oder 273 bis 276. |
| GOÄ-Nr. 273 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Infusion bei Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr. Nur bei tatsächlicher Infusion in der Altersgruppe; nicht neben Nr. 271/272 oder 274 bis 276. |
| GOÄ-Nr. 500 | Bedingt / alternativ | Inhalationsbehandlung. Nur bei tatsächlich durchgeführter inhalativer Behandlung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Atopische Dermatitis – vollständiger Hautstatus und allergologische Pricktestdiagnostik“ sowie „Akute oder rezidivierende Urtikaria – Hautstatus, Pricktest, IgE und Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 5: Akutsituation und betroffene Organsysteme dokumentieren.
GOÄ-Nr. 602: Kontinuierliche bzw. wiederholte Werte mit Zeitpunkten dokumentieren.
Auslöser und Schweregrad
Vitalwerte/Sättigung
Zeitpunkte aller Medikamente
Dosis und Applikationswege
Infusionsdauer
Verlauf und Kliniktransport
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. K1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und unmittelbar zu Nr. 5; einfacher Satz.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
