Welche GOÄ-Ziffern sind für „Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion“ in Betracht?
Für „Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 602 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. K1, GOÄ-Nr. 252, GOÄ-Nr. 253, GOÄ-Nr. 271 und GOÄ-Nr. 272 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion“ stehen Anaphylaxie, allergischer Schock, Adrenalin, Infusion, Notfall. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Akutsituation und betroffene Organsysteme dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. K1 | Bedingt / alternativ | Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und unmittelbar zu Nr. 5; einfacher Satz. |
| GOÄ-Nr. 602 | Kernposition | Kontinuierliche bzw. wiederholte Werte mit Zeitpunkten dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 252 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher s.c./i.m. Medikamentengabe; Präparat, Dosis, Ort und Zeit dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 253 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher i.v. Medikamentengabe; Mehrfachberechnung bei liegender Kanüle und zeitlichem Zusammenhang ausschlussgerecht prüfen. |
| GOÄ-Nr. 271 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Infusion; nicht neben Nr. 272 bis 276. |
| GOÄ-Nr. 272 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Infusionsdauer von mehr als 30 Minuten; nicht neben Nr. 271 oder 273 bis 276. |
| GOÄ-Nr. 273 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Infusion in der Altersgruppe; nicht neben Nr. 271/272 oder 274 bis 276. |
| GOÄ-Nr. 500 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter inhalativer Behandlung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Akutsituation und betroffene Organsysteme dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und unmittelbar zu Nr. 5; einfacher Satz.
Kernposition der Kombination
Kontinuierliche bzw. wiederholte Werte mit Zeitpunkten dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher s.c./i.m. Medikamentengabe; Präparat, Dosis, Ort und Zeit dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher i.v. Medikamentengabe; Mehrfachberechnung bei liegender Kanüle und zeitlichem Zusammenhang ausschlussgerecht prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Infusion; nicht neben Nr. 272 bis 276.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Infusionsdauer von mehr als 30 Minuten; nicht neben Nr. 271 oder 273 bis 276.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Infusion in der Altersgruppe; nicht neben Nr. 271/272 oder 274 bis 276.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter inhalativer Behandlung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Atopische Dermatitis – vollständiger Hautstatus und allergologische Pricktestdiagnostik“ sowie „Akute oder rezidivierende Urtikaria – Hautstatus, Pricktest, IgE und Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Anaphylaxie, allergischer Schock, Adrenalin, Infusion
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 5: Akutsituation und betroffene Organsysteme dokumentieren.
GOÄ-Nr. 602: Kontinuierliche bzw. wiederholte Werte mit Zeitpunkten dokumentieren.
Auslöser und Schweregrad
Vitalwerte/Sättigung
Zeitpunkte aller Medikamente
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Akutsituation und betroffene Organsysteme dokumentieren); GOÄ-Nr. 602 (Kontinuierliche bzw. wiederholte Werte mit Zeitpunkten dokumentieren). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. K1 gilt zusätzlich: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und unmittelbar zu Nr. 5; einfacher Satz.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. K1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und unmittelbar zu Nr. 5; einfacher Satz.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Atopische Dermatitis – vollständiger Hautstatus und allergologische Pricktestdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akute oder rezidivierende Urtikaria – Hautstatus, Pricktest, IgE und Entzündungsdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kontaktdermatitis – vollständiger Hautstatus und Epikutantest
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 602. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Anaphylaxie – Akutuntersuchung, Monitoring, Medikamentengabe und Infusion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Atopische Dermatitis – vollständiger Hautstatus und allergologische Pricktestdiagnostik“ sowie „Akute oder rezidivierende Urtikaria – Hautstatus, Pricktest, IgE und Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
