Pseudokrupp – Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Inhalation und gegebenenfalls Injektion

Kinder- und Jugendmedizin · Infektiologie und Atemwege

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichInfektiologie und Atemwege
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 500 und GOÄ-Nr. 252
GOÄ-Abrechnung für Pseudokrupp – Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Inhalation und gegebenenfalls Injektion

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt bei kindlicher Atemwegsobstruktion Atemarbeit und Oxygenierung, behandelt akut inhalativ beziehungsweise medikamentös und erkennt stationäre Warnzeichen. Die Behandlung umfasst pulsoxymetrie und Subkutane/intramuskuläre Injektion.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Stridor, Giemen, Einziehungen, Tachypnoe oder Trinkschwäche; Alter, Sättigung, Erschöpfung und Ansprechen auf Therapie bestimmen Beobachtung und Eskalation. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Pulsoxymetrie und Subkutane/intramuskuläre Injektion. Grenze: Eigenständige apparative Messung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung. Nur bei tatsächlich möglicher eigenständiger Beratung; Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Akute Atemwegssymptomatik vollständig beurteilen.
GOÄ-Nr. K1KernpositionKleinkinderzuschlag. Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und zu Nr. 5; einfacher Satz.
GOÄ-Nr. 602KernpositionPulsoxymetrie. Eigenständige apparative Messung.
GOÄ-Nr. 500Bedingt / alternativInhalationsbehandlung. Nur bei tatsächlich durchgeführter inhalativer Behandlung.
GOÄ-Nr. 252Bedingt / alternativSubkutane/intramuskuläre Injektion. Nur wenn ein Medikament tatsächlich s.c./i.m. appliziert wurde; Präparat, Dosis und Applikationsort dokumentieren.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ K1

Kernposition der Kombination

Erforderlicher Zusammenhang: 5

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ sowie „Pneumonieverdacht oder protrahierter unterer Atemwegsinfekt – Thoraxstatus, Pulsoxymetrie, Lungenfunktion und CRP“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 5: Akute Atemwegssymptomatik vollständig beurteilen.

GOÄ-Nr. K1: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und zu Nr. 5; einfacher Satz.

GOÄ-Nr. 602: Eigenständige apparative Messung.

Schweregrad und Stridor

Sättigung

Medikament, Dosis und Applikationsweg

Verlauf nach Therapie

Einweisungsentscheidung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich möglicher eigenständiger Beratung; Behandlungsfallbegrenzung beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.