Pneumonieverdacht oder protrahierter unterer Atemwegsinfekt

Kinder- und Jugendmedizin · Infektiologie und Atemwege

AbrechnungsfallPneumonieverdacht oder protrahierter unterer Atemwegsinfekt – Thoraxstatus, Pulsoxymetrie, Lungenfunktion und CRP
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichInfektiologie und Atemwege
GOÄ-Abrechnung für Pneumonieverdacht oder protrahierter unterer Atemwegsinfekt – Thoraxstatus, Pulsoxymetrie, Lungenfunktion und CRP

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Objektiviert die systemische Entzündungsreaktion, ohne deren infektiöse, tumorbedingte oder sterile Ursache allein festlegen zu können. Die Abklärung umfasst pulsoxymetrie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinischem Entzündungs- oder Infektionsverdacht und zur Verlaufskontrolle einer bekannten entzündlichen Situation; der Wert ist zusammen mit Symptomen, Befund und Dynamik zu interpretieren. Erforderliche Kernleistung: Pulsoxymetrie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Sättigung und Messbedingungen dokumentieren.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung aller Brustorgane. Vollständige Legende erfüllen.
GOÄ-Nr. 602KernpositionPulsoxymetrie. Sättigung und Messbedingungen dokumentieren.
GOÄ-Nr. 605Bedingt / alternativRuhespirographie. Nur bei medizinischer Indikation und ausreichender Mitarbeit.
GOÄ-Nr. 605ABedingt / alternativFluss-Volumen-Kurve. Nur bei tatsächlicher Darstellung, graphischer Registrierung und Dokumentation der Fluss-Volumen-Kurve im Rahmen einer spirographischen Untersuchung.
GOÄ-Nr. 250ABedingt / alternativKapillarblutentnahme. Nur bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und bei tatsächlicher Entnahme.
GOÄ-Nr. 3524Bedingt / alternativCRP. Nur bei tatsächlicher Point-of-Care-Bestimmung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 605A

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 605

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“ sowie „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Legende erfüllen.

GOÄ-Nr. 602: Sättigung und Messbedingungen dokumentieren.

Fieber/Hustenverlauf

Thoraxstatus

Sättigung

Lungenfunktionswerte

CRP

Bildgebungs-/Einweisungsentscheidung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 605 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei medizinischer Indikation und ausreichender Mitarbeit.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.