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GOÄ-Ziffer: 420
Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ
Einfachsatz
× 1
4.66 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
10.72 €
Höchstsatz
× 3.5
16.32 €
Wichtig:
Gebührenposition 420 ist je Sitzung auf drei Ansätze begrenzt.
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