Welche GOÄ-Ziffern sind für „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichHautkrebsvorsorge und Tumordiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 34 und GOÄ-Nr. 7
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 60 und GOÄ-Nr. 75
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ in Betracht?

Für „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 34 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 60 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ stehen Melanom, malignes Melanom, Erstdiagnose, Befunderörterung, Lymphknoten. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 34KernpositionErörterung unmittelbar bei Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden/lebensbedrohenden Erkrankung.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativSonographie der ersten Lymphknoten-/Organregion.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativJe weitere untersuchte Lymphknoten-/Organregion; jede Region benennen.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung mit anderem liquidationsberechtigten Arzt.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Krankheits- oder Befundbericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 34

Kernposition der Kombination

Erörterung unmittelbar bei Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden/lebensbedrohenden Erkrankung.

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten
GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Sonographie der ersten Lymphknoten-/Organregion.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Je weitere untersuchte Lymphknoten-/Organregion; jede Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Erfordert Position: 410
GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Konsiliarische Erörterung mit anderem liquidationsberechtigten Arzt.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Krankheits- oder Befundbericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 34 ist nicht neben Nr. 1 oder 3 berechnungsfähig und innerhalb von sechs Monaten begrenzt.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Tumorbefund und histologische Diagnose
Dauer und Inhalt der Erörterung
vollständiger Hautstatus
untersuchte Lymphknotenregionen und Sonographiebefund
Konsilpartner und Ergebnis

Wie grenzt sich „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ sowie „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Melanom, malignes Melanom, Erstdiagnose, Befunderörterung

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 34: Erörterung unmittelbar bei Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden/lebensbedrohenden Erkrankung.

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

Tumorbefund und histologische Diagnose

Dauer und Inhalt der Erörterung

vollständiger Hautstatus

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 34 (Erörterung unmittelbar bei Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig…); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 410 gilt zusätzlich: Sonographie der ersten Lymphknoten-/Organregion.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Sonographie der ersten Lymphknoten-/Organregion.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 34 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 60 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 34 und GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ sowie „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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