Welche GOÄ-Ziffern sind für „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ in Betracht?
Für „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 34 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 60 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ stehen Melanom, malignes Melanom, Erstdiagnose, Befunderörterung, Lymphknoten. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 34 | Kernposition | Erörterung unmittelbar bei Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden/lebensbedrohenden Erkrankung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Sonographie der ersten Lymphknoten-/Organregion. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Je weitere untersuchte Lymphknoten-/Organregion; jede Region benennen. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung mit anderem liquidationsberechtigten Arzt. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Krankheits- oder Befundbericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Erörterung unmittelbar bei Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden/lebensbedrohenden Erkrankung.
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Bedingte oder alternative Position
Sonographie der ersten Lymphknoten-/Organregion.
Bedingte oder alternative Position
Je weitere untersuchte Lymphknoten-/Organregion; jede Region benennen.
Bedingte oder alternative Position
Konsiliarische Erörterung mit anderem liquidationsberechtigten Arzt.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Krankheits- oder Befundbericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ sowie „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Melanom, malignes Melanom, Erstdiagnose, Befunderörterung
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 34: Erörterung unmittelbar bei Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden/lebensbedrohenden Erkrankung.
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
Tumorbefund und histologische Diagnose
Dauer und Inhalt der Erörterung
vollständiger Hautstatus
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 34 (Erörterung unmittelbar bei Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig…); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 410 gilt zusätzlich: Sonographie der ersten Lymphknoten-/Organregion.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Sonographie der ersten Lymphknoten-/Organregion.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Hautkrebsscreening mit vollständigem Hautstatus und konventioneller oder videobasierter Dermatoskopie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 34 und GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Bestätigtes malignes Melanom: Befunderörterung, Staging-nahe Haut- und Lymphknotendiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Melanomnachsorge mit vollständigem Hautstatus, Dermatoskopie und Lymphknotensonographie“ sowie „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
