Welche GOÄ-Ziffern sind für „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichHautkrebsvorsorge und Tumordiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 1
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“ in Betracht?

Für „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 744 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“ stehen unklare Dermatose, Stanzbiopsie, Probeexzision, Histologie, Abstrich. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativBei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des Hautorgans.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativAbstrich zur mikrobiologischen Untersuchung tatsächlich entnommen.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativLokale Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks.
GOÄ-Nr. 744Bedingt / alternativStanzen der Haut, je Sitzung; für eine tatsächlich durchgeführte Punch-/Stanzbiopsie.
GOÄ-Nr. 2401Bedingt / alternativInzisionale Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Gewebe; nicht für eine reine Hautstanze.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Befundbericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

Abrechnungsalternative: exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des Hautorgans.

Abrechnungsalternative: exam
GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Abstrich zur mikrobiologischen Untersuchung tatsächlich entnommen.

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Lokale Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks.

GOÄ 744

Bedingte oder alternative Position

Stanzen der Haut, je Sitzung; für eine tatsächlich durchgeführte Punch-/Stanzbiopsie.

Abrechnungsalternative: biopsy_method
GOÄ 2401

Bedingte oder alternative Position

Inzisionale Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Gewebe; nicht für eine reine Hautstanze.

Abrechnungsalternative: biopsy_method
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“?

Hinweise zur Kombination

Für eine Hautstanze Nr. 744, für eine inzisionale Probeexzision Nr. 2401 wählen; nicht beide für dieselbe Probe.
Histologische Laborleistung nur abrechnen, wenn sie als eigene Leistung erbracht wird; bei externem Pathologen nicht durch den Dermatologen ansetzen.
Ein regelhafter Wundverband im Zusammenhang mit der Biopsie ist nicht zusätzlich nach Nr. 200 berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Morphologie und Verteilung
Differenzialdiagnosen
Entnahmestelle und Probengröße
Anästhetikum
Histologie-/Mikrobiologieauftrag
Verband

Wie grenzt sich „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Verdächtige pigmentierte Läsion mit Dermatoskopie, Zusatzdiagnostik und Gewebeentnahme“ sowie „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: unklare Dermatose, Stanzbiopsie, Probeexzision, Histologie

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

Morphologie und Verteilung

Differenzialdiagnosen

Entnahmestelle und Probengröße

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 744 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Unklare entzündliche Dermatose mit Stanz-/Probeexzision und mikrobiologischer Zusatzdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Verdächtige pigmentierte Läsion mit Dermatoskopie, Zusatzdiagnostik und Gewebeentnahme“ sowie „Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom: Diagnostik, Exzision und plastischer Defektverschluss“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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