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GOÄ-Ziffer: 60
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
Einfachsatz
× 1
6.99 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
16.09 €
Höchstsatz
× 3.5
24.48 €
Wichtig:
Gebührenposition 60 ist ausgeschlossen, wenn die beteiligten Ärzte derselben Krankenhausabteilung, derselben Gemeinschaftspraxis oder einer Praxisgemeinschaft gleichartiger beziehungsweise ähnlicher Fachrichtungen angehören (z.B. praktischer Arzt und Allgemeinarzt, Internist und praktischer Arzt). Routinemäßige Besprechungen sind ebenfalls nicht nach Gebührenposition 60 berechnungsfähig (z.B. Röntgenbesprechung, Klinik- oder Abteilungskonferenz, Team- oder Mitarbeiterbesprechung, Patientenübergabe).
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