GOÄ-Ziffer 60

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GOÄ – 60

Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
Einfachsatz
× 1
6.99 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
16.09 €
Höchstsatz
× 3.5
24.48 €

48 passende Ziffernketten

Mit GOÄ-Ziffer 60 in 4 Fachrichtungen

Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 60

Dermatologie

2 insgesamt

Gynäkologie und Geburtshilfe

17 insgesamt

Kardiologie

24 insgesamt

Psychiatrie und Psychotherapie

5 insgesamt

15 von 48 fachlich priorisierten Ziffernketten. Alle Kombinationen mit GOÄ 60 in der Gesamtübersicht ansehen

Punktzahl:
120
Ausschlussziffern:
35561154575
Wichtig:
Gebührenposition 60 ist ausgeschlossen, wenn die beteiligten Ärzte derselben Krankenhausabteilung, derselben Gemeinschaftspraxis oder einer Praxisgemeinschaft gleichartiger beziehungsweise ähnlicher Fachrichtungen angehören (z.B. praktischer Arzt und Allgemeinarzt, Internist und praktischer Arzt). Routinemäßige Besprechungen sind ebenfalls nicht nach Gebührenposition 60 berechnungsfähig (z.B. Röntgenbesprechung, Klinik- oder Abteilungskonferenz, Team- oder Mitarbeiterbesprechung, Patientenübergabe).

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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