Welche GOÄ-Ziffern sind für „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“ in Betracht?
Für „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 424 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406 und GOÄ-Nr. A5140 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“ stehen Aortenstenose, Aortenklappe, Klappenstenose, TAVI, Gradient. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System. |
| GOÄ-Nr. 651 | Bedingt / alternativ | Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme. |
| GOÄ-Nr. 424 | Kernposition | Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation. |
| GOÄ-Nr. 405 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 406 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. A5140 | Bedingt / alternativ | Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 652 | Bedingt / alternativ | Eigenständiges Belastungs-EKG mit Belastungsstufen, Messwerten, Abbruchgrund und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 653 in derselben Inanspruchnahme. |
| GOÄ-Nr. 606 | Bedingt / alternativ | Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
Kernposition der Kombination
Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.
Kernposition der Kombination
Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiges Belastungs-EKG mit Belastungsstufen, Messwerten, Abbruchgrund und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.
Bedingte oder alternative Position
Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Leistungsgruppen
Wie grenzt sich „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nachsorge nach TAVI oder Klappenoperation“ sowie „Mitralklappenstenose – Schweregrad-, Belastungs- und Rhythmusbeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Aortenstenose, Aortenklappe, Klappenstenose, TAVI
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 424: Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
Symptome und Belastbarkeit
Klappenfläche, maximale/mittlere Gradienten und Fluss
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 651 gilt zusätzlich: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 651 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 424. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nachsorge nach TAVI oder Klappenoperation“ sowie „Mitralklappenstenose – Schweregrad-, Belastungs- und Rhythmusbeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
