Welche GOÄ-Ziffern sind für „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“ in Betracht?
Für „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. A5140 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 420 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“ stehen Trikuspidalinsuffizienz, Rechtsherzinsuffizienz, Rechtsherz, Ödeme, Leberstauung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System. |
| GOÄ-Nr. 651 | Kernposition | Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 424 | Kernposition | Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation. |
| GOÄ-Nr. 405 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 406 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. A5140 | Kernposition | Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Sonographie eines benannten Organs/Gefäßes, etwa Leber oder V. cava, bei eigenständiger Indikation. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 605 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständiger Ruhespirographie außerhalb der in Nr. 606 enthaltenen vorausgegangenen Ruhespirographie; nicht zusätzlich für denselben spiroergometrischen Ablauf. |
| GOÄ-Nr. 605a | Bedingt / alternativ | Fluss-Volumen-Kurve nur bei tatsächlich zusätzlicher Darstellung und Dokumentation; Zuordnung zur eigenständigen spirographischen Untersuchung manuell prüfen. |
| GOÄ-Nr. 606 | Bedingt / alternativ | Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
Kernposition der Kombination
Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
Kernposition der Kombination
Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
Kernposition der Kombination
Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
Kernposition der Kombination
Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Sonographie eines benannten Organs/Gefäßes, etwa Leber oder V. cava, bei eigenständiger Indikation.
Bedingte oder alternative Position
Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständiger Ruhespirographie außerhalb der in Nr. 606 enthaltenen vorausgegangenen Ruhespirographie; nicht zusätzlich für denselben spiroergometrischen Ablauf.
Bedingte oder alternative Position
Fluss-Volumen-Kurve nur bei tatsächlich zusätzlicher Darstellung und Dokumentation; Zuordnung zur eigenständigen spirographischen Untersuchung manuell prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“ sowie „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Trikuspidalinsuffizienz, Rechtsherzinsuffizienz, Rechtsherz, Ödeme
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
Volumenstatus und Stauungszeichen
Rechtsherzgröße/-funktion
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423); GOÄ-Nr. A5140 (Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 404 gilt zusätzlich: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. A5140. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“ sowie „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
