Welche GOÄ-Ziffern sind für „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“ in Betracht?
Für „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. A5140 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 605 und GOÄ-Nr. 605a sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“ stehen pulmonale Hypertonie, Rechtsherz, PAH, Dyspnoe, Trikuspidalinsuffizienz. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System. |
| GOÄ-Nr. 651 | Kernposition | Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 424 | Kernposition | Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation. |
| GOÄ-Nr. 405 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 406 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. A5140 | Kernposition | Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 605 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständiger Ruhespirographie außerhalb der in Nr. 606 enthaltenen vorausgegangenen Ruhespirographie; nicht zusätzlich für denselben spiroergometrischen Ablauf. |
| GOÄ-Nr. 605a | Bedingt / alternativ | Fluss-Volumen-Kurve nur bei tatsächlich zusätzlicher Darstellung und Dokumentation; Zuordnung zur eigenständigen spirographischen Untersuchung manuell prüfen. |
| GOÄ-Nr. 606 | Bedingt / alternativ | Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 659 | Bedingt / alternativ | Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Sonographie eines benannten Organs/Gefäßes, etwa Pleura, Leber oder V. cava, bei eigenständiger Indikation. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
Kernposition der Kombination
Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
Kernposition der Kombination
Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
Kernposition der Kombination
Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
Kernposition der Kombination
Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständiger Ruhespirographie außerhalb der in Nr. 606 enthaltenen vorausgegangenen Ruhespirographie; nicht zusätzlich für denselben spiroergometrischen Ablauf.
Bedingte oder alternative Position
Fluss-Volumen-Kurve nur bei tatsächlich zusätzlicher Darstellung und Dokumentation; Zuordnung zur eigenständigen spirographischen Untersuchung manuell prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
Bedingte oder alternative Position
Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Sonographie eines benannten Organs/Gefäßes, etwa Pleura, Leber oder V. cava, bei eigenständiger Indikation.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Leistungsgruppen
Wie grenzt sich „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“ sowie „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: pulmonale Hypertonie, Rechtsherz, PAH, Dyspnoe
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
WHO-Funktionsklasse
Rechtsherzgröße und -funktion
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423); GOÄ-Nr. A5140 (Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 404 gilt zusätzlich: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. A5140. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Trikuspidalinsuffizienz oder Rechtsherzinsuffizienz – umfassende Funktionsbeurteilung“ sowie „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
