Welche GOÄ-Ziffern sind für „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ in Betracht?
Für „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 253 und GOÄ-Nr. A5140 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ stehen ASD, VSD, PFO, Shunt, angeborener Herzfehler, Bubble-Test. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System. |
| GOÄ-Nr. 651 | Kernposition | Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 424 | Kernposition | Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation. |
| GOÄ-Nr. 405 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 406 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 253 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Injektion eines Kontrast-/Agitationsmediums bei eigenständiger Leistung und zulässiger Abrechnung. |
| GOÄ-Nr. A5140 | Bedingt / alternativ | Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. A5139 | Bedingt / alternativ | Speckle Tracking als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung; bei zusätzlichem A5140 medizinische Begründung in der Rechnung. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 659 | Bedingt / alternativ | Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
Kernposition der Kombination
Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
Kernposition der Kombination
Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
Kernposition der Kombination
Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Intravenöse Injektion eines Kontrast-/Agitationsmediums bei eigenständiger Leistung und zulässiger Abrechnung.
Bedingte oder alternative Position
Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Speckle Tracking als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung; bei zusätzlichem A5140 medizinische Begründung in der Rechnung.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
Bedingte oder alternative Position
Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
Bedingte oder alternative Position
Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ sowie „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: ASD, VSD, PFO, Shunt
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
Anatomie und Shuntrichtung
Kammer-/Vorhofgrößen
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 404 gilt zusätzlich: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Nachsorge nach TAVI oder Klappenoperation
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ sowie „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
