Welche GOÄ-Ziffern sind für „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichKlappen- und strukturelle Herzerkrankungen
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ in Betracht?

Für „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 253 und GOÄ-Nr. A5140 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ stehen ASD, VSD, PFO, Shunt, angeborener Herzfehler, Bubble-Test. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651KernpositionEigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 253Bedingt / alternativIntravenöse Injektion eines Kontrast-/Agitationsmediums bei eigenständiger Leistung und zulässiger Abrechnung.
GOÄ-Nr. A5140Bedingt / alternativGewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. A5139Bedingt / alternativSpeckle Tracking als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung; bei zusätzlichem A5140 medizinische Begründung in der Rechnung.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 659Bedingt / alternativLangzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativTatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Kernposition der Kombination

Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

GOÄ 424

Kernposition der Kombination

Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 253

Bedingte oder alternative Position

Intravenöse Injektion eines Kontrast-/Agitationsmediums bei eigenständiger Leistung und zulässiger Abrechnung.

GOÄ A5140

Bedingte oder alternative Position

Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung.

Analog bewertet zu: 5140
Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ A5139

Bedingte oder alternative Position

Speckle Tracking als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung; bei zusätzlichem A5140 medizinische Begründung in der Rechnung.

Analog bewertet zu: 5139
Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 659

Bedingte oder alternative Position

Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Anatomie und Shuntrichtung
Kammer-/Vorhofgrößen
Doppler- und Farbbefund
Kontrasttest mit Zeitpunkt und Ergebnis
Rhythmus
Interventions-/Zentrumsplanung

Wie grenzt sich „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ sowie „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: ASD, VSD, PFO, Shunt

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

Anatomie und Shuntrichtung

Kammer-/Vorhofgrößen

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 404 gilt zusätzlich: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 253 und GOÄ-Nr. A5140 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ sowie „Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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