Welche GOÄ-Ziffern sind für „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichKlappen- und strukturelle Herzerkrankungen
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“ in Betracht?

Für „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. A5140 und GOÄ-Nr. A5139 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. A629 und GOÄ-Nr. 659 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“ stehen Mitralklappeninsuffizienz, Mitralregurgitation, Mitralklappe, MitraClip. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651KernpositionEigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. A5140KernpositionGewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. A5139KernpositionSpeckle Tracking als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung; bei zusätzlichem A5140 medizinische Begründung in der Rechnung.
GOÄ-Nr. A629Bedingt / alternativStressechokardiographie bei belastungsabhängiger Diskrepanz.
GOÄ-Nr. 659Bedingt / alternativLangzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
GOÄ-Nr. 606Bedingt / alternativSpiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Kernposition der Kombination

Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

GOÄ 424

Kernposition der Kombination

Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ A5140

Kernposition der Kombination

Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung.

Analog bewertet zu: 5140
Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ A5139

Kernposition der Kombination

Speckle Tracking als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung; bei zusätzlichem A5140 medizinische Begründung in der Rechnung.

Analog bewertet zu: 5139
Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ A629

Bedingte oder alternative Position

Stressechokardiographie bei belastungsabhängiger Diskrepanz.

Analog bewertet zu: 629
GOÄ 659

Bedingte oder alternative Position

Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

GOÄ 606

Bedingte oder alternative Position

Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich.

In derselben Sitzung enthalten:
605
602_if_part_of_spiroergometry

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 606 enthält die vorausgegangene Ruhespirographie und gegebenenfalls die Oxymetrie; Nr. 605 und eine lediglich integrierte Nr. 602 dafür nicht zusätzlich ansetzen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Mechanismus und Morphologie
quantitative Regurgitationsparameter
Vorhof-/Ventrikelgröße
Gewebedoppler/Strain
Rhythmus
Interventionsentscheidung

Wie grenzt sich „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ sowie „Mitralklappenstenose – Schweregrad-, Belastungs- und Rhythmusbeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Mitralklappeninsuffizienz, Mitralregurgitation, Mitralklappe, MitraClip

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

Mechanismus und Morphologie

quantitative Regurgitationsparameter

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423); GOÄ-Nr. A5140 (Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 404 gilt zusätzlich: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. A5140 und GOÄ-Nr. A5139 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. A629 und GOÄ-Nr. 659 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. A5140 und GOÄ-Nr. A5139. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ sowie „Mitralklappenstenose – Schweregrad-, Belastungs- und Rhythmusbeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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