Welche GOÄ-Ziffern sind für „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ in Betracht?
Für „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 626 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 404 und GOÄ-Nr. 405 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ stehen pulmonale Hypertonie, Rechtsherzkatheter, Druckmessung, Oxymetrie, PVR, Shunt. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Beratung außerhalb der Eingriffsaufklärung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Eigenständige vollständige klinische Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 424 | Bedingt / alternativ | Eigenständige transthorakale Doppler-Echokardiographie in separater diagnostischer Stufe. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse zu einer eigenständigen Echokardiographie. |
| GOÄ-Nr. 405 | Bedingt / alternativ | Zusätzlicher cw-Doppler zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 406 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 626 | Kernposition | Rechtsherzkatheterismus einschließlich Druckmessungen, oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle; je Sitzung einmal. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Separate venöse Blutentnahme nur bei eigenständiger Leistung; nicht für im Katheterleistungsinhalt enthaltene oxymetrische Proben. |
| GOÄ-Nr. 253 | Bedingt / alternativ | Eigenständige intravenöse Medikamentenapplikation bei tatsächlich durchgeführtem Vasoreagibilitätstest; Präparat und Dosis dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur eigenständiger ausführlicher Bericht; der routinemäßige Katheterbefund allein genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Beratung außerhalb der Eingriffsaufklärung.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige vollständige klinische Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige transthorakale Doppler-Echokardiographie in separater diagnostischer Stufe.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse zu einer eigenständigen Echokardiographie.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzlicher cw-Doppler zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
Kernposition der Kombination
Rechtsherzkatheterismus einschließlich Druckmessungen, oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle; je Sitzung einmal.
Bedingte oder alternative Position
Separate venöse Blutentnahme nur bei eigenständiger Leistung; nicht für im Katheterleistungsinhalt enthaltene oxymetrische Proben.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige intravenöse Medikamentenapplikation bei tatsächlich durchgeführtem Vasoreagibilitätstest; Präparat und Dosis dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Nur eigenständiger ausführlicher Bericht; der routinemäßige Katheterbefund allein genügt nicht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ sowie „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: pulmonale Hypertonie, Rechtsherzkatheter, Druckmessung, Oxymetrie
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 626: Rechtsherzkatheterismus einschließlich Druckmessungen, oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle; je Sitzung einmal.
Indikation
Zugang und Katheterverlauf
Druckwerte und oxymetrische Messungen
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 626 (Rechtsherzkatheterismus einschließlich Druckmessungen, oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Eigenständige Beratung außerhalb der Eingriffsaufklärung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständige Beratung außerhalb der Eingriffsaufklärung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung
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Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 626. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Pulmonale Hypertonie – invasive Rechtsherzkatheterdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“ sowie „Pulmonale Hypertonie – kardiale und pulmonale Funktionsbeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
