Welche GOÄ-Ziffern sind für „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichPsychodermatologie und Dokumente
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 15
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ in Betracht?

Für „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 15 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 60, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ stehen schwere Psoriasis, Neurodermitis, Autoimmundermatose, Koordination, Konsil. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativBei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 15KernpositionEinleitung und Koordination flankierender therapeutischer/sozialer Maßnahmen bei kontinuierlich betreutem chronisch Kranken; einmal jährlich.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung mit anderem liquidationsberechtigten Arzt.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme für indiziertes Therapiemonitoring.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 15

Kernposition der Kombination

Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer/sozialer Maßnahmen bei kontinuierlich betreutem chronisch Kranken; einmal jährlich.

GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Konsiliarische Erörterung mit anderem liquidationsberechtigten Arzt.

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme für indiziertes Therapiemonitoring.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 15 nicht als bloße Routinekontrolle verwenden.

Besondere Dokumentationsvorgaben

chronischer Verlauf
koordinierte Maßnahmen und Kontakte
Konsilpartner/Ergebnis
Monitoring
Bericht/Gutachten

Wie grenzt sich „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ sowie „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: schwere Psoriasis, Neurodermitis, Autoimmundermatose, Koordination

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 15: Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer/sozialer Maßnahmen bei kontinuierlich betreutem chronisch Kranken; einmal jährlich.

chronischer Verlauf

koordinierte Maßnahmen und Kontakte

Konsilpartner/Ergebnis

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 15 (Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer/sozialer Maßnahmen bei kontinuierlich betreutem chronisch…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Dermatologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 15 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 60, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 15. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ sowie „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.