Welche GOÄ-Ziffern sind für „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ in Betracht?
Für „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 15 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 60, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ stehen schwere Psoriasis, Neurodermitis, Autoimmundermatose, Koordination, Konsil. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten. |
| GOÄ-Nr. 15 | Kernposition | Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer/sozialer Maßnahmen bei kontinuierlich betreutem chronisch Kranken; einmal jährlich. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung mit anderem liquidationsberechtigten Arzt. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme für indiziertes Therapiemonitoring. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
Kernposition der Kombination
Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer/sozialer Maßnahmen bei kontinuierlich betreutem chronisch Kranken; einmal jährlich.
Bedingte oder alternative Position
Konsiliarische Erörterung mit anderem liquidationsberechtigten Arzt.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme für indiziertes Therapiemonitoring.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Bericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ sowie „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: schwere Psoriasis, Neurodermitis, Autoimmundermatose, Koordination
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 15: Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer/sozialer Maßnahmen bei kontinuierlich betreutem chronisch Kranken; einmal jährlich.
chronischer Verlauf
koordinierte Maßnahmen und Kontakte
Konsilpartner/Ergebnis
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 15 (Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer/sozialer Maßnahmen bei kontinuierlich betreutem chronisch…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 15. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ sowie „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
