Welche GOÄ-Ziffern sind für „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ in Betracht?
Für „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 849 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 801 und GOÄ-Nr. 817 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ stehen Psychodermatologie, Neurodermitis, Psoriasis, Akne excoriée, Stigmatisierung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Kurze eigenständige Beratung nur, wenn Nr. 849 in derselben Sitzung nicht angesetzt wird. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten. |
| GOÄ-Nr. 801 | Bedingt / alternativ | Eingehende psychiatrische Untersuchung mit dokumentiertem psychiatrischem Befund. |
| GOÄ-Nr. 849 | Kernposition | Psychotherapeutische Behandlung mindestens 20 Minuten; Nr. 1 in derselben Sitzung ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 817 | Bedingt / alternativ | Eingehende Beratung einer Bezugsperson bei psychisch gestörtem Kind/Jugendlichen. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Standardisierter Fragebogen/Test angewendet und ausgewertet. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Kurze eigenständige Beratung nur, wenn Nr. 849 in derselben Sitzung nicht angesetzt wird.
Bedingte oder alternative Position
Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
Bedingte oder alternative Position
Eingehende psychiatrische Untersuchung mit dokumentiertem psychiatrischem Befund.
Kernposition der Kombination
Psychotherapeutische Behandlung mindestens 20 Minuten; Nr. 1 in derselben Sitzung ausgeschlossen.
Bedingte oder alternative Position
Eingehende Beratung einer Bezugsperson bei psychisch gestörtem Kind/Jugendlichen.
Bedingte oder alternative Position
Standardisierter Fragebogen/Test angewendet und ausgewertet.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Bericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ sowie „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Psychodermatologie, Neurodermitis, Psoriasis, Akne excoriée
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 849: Psychotherapeutische Behandlung mindestens 20 Minuten; Nr. 1 in derselben Sitzung ausgeschlossen.
Hauterkrankung und psychosoziale Auswirkungen
psychiatrischer/psychotherapeutischer Befund
Mindestdauer
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 849 (Psychotherapeutische Behandlung mindestens 20 Minuten; Nr. 1 in derselben Sitzung ausgeschlossen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Kurze eigenständige Beratung nur, wenn Nr. 849 in derselben Sitzung nicht angesetzt wird.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kurze eigenständige Beratung nur, wenn Nr. 849 in derselben Sitzung nicht angesetzt wird.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 849. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ sowie „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
