Welche GOÄ-Ziffern sind für „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichPsychodermatologie und Dokumente
KernpositionenGOÄ-Nr. 849
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ in Betracht?

Für „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 849 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 801 und GOÄ-Nr. 817 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ stehen Psychodermatologie, Neurodermitis, Psoriasis, Akne excoriée, Stigmatisierung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativKurze eigenständige Beratung nur, wenn Nr. 849 in derselben Sitzung nicht angesetzt wird.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativBei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 801Bedingt / alternativEingehende psychiatrische Untersuchung mit dokumentiertem psychiatrischem Befund.
GOÄ-Nr. 849KernpositionPsychotherapeutische Behandlung mindestens 20 Minuten; Nr. 1 in derselben Sitzung ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 817Bedingt / alternativEingehende Beratung einer Bezugsperson bei psychisch gestörtem Kind/Jugendlichen.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativStandardisierter Fragebogen/Test angewendet und ausgewertet.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Kurze eigenständige Beratung nur, wenn Nr. 849 in derselben Sitzung nicht angesetzt wird.

Abrechnungsalternative: consultation_or_psychotherapy
GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 801

Bedingte oder alternative Position

Eingehende psychiatrische Untersuchung mit dokumentiertem psychiatrischem Befund.

GOÄ 849

Kernposition der Kombination

Psychotherapeutische Behandlung mindestens 20 Minuten; Nr. 1 in derselben Sitzung ausgeschlossen.

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten
Abrechnungsalternative: consultation_or_psychotherapy
GOÄ 817

Bedingte oder alternative Position

Eingehende Beratung einer Bezugsperson bei psychisch gestörtem Kind/Jugendlichen.

GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Standardisierter Fragebogen/Test angewendet und ausgewertet.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 849 nicht neben Nr. 1, 3, 22, 30 oder 34; Agent muss Ausschlüsse prüfen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Hauterkrankung und psychosoziale Auswirkungen
psychiatrischer/psychotherapeutischer Befund
Mindestdauer
Bezugspersonengespräch
standardisierte Tests

Wie grenzt sich „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ sowie „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Psychodermatologie, Neurodermitis, Psoriasis, Akne excoriée

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 849: Psychotherapeutische Behandlung mindestens 20 Minuten; Nr. 1 in derselben Sitzung ausgeschlossen.

Hauterkrankung und psychosoziale Auswirkungen

psychiatrischer/psychotherapeutischer Befund

Mindestdauer

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 849 (Psychotherapeutische Behandlung mindestens 20 Minuten; Nr. 1 in derselben Sitzung ausgeschlossen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Kurze eigenständige Beratung nur, wenn Nr. 849 in derselben Sitzung nicht angesetzt wird.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kurze eigenständige Beratung nur, wenn Nr. 849 in derselben Sitzung nicht angesetzt wird.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 849 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 801 und GOÄ-Nr. 817 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 849. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ sowie „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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