Welche GOÄ-Ziffern sind für „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichPsychodermatologie und Dokumente
KernpositionenGOÄ-Nr. 7
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“ in Betracht?

Für „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 7 als Kernposition. GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. A612, GOÄ-Nr. 80, GOÄ-Nr. 85 und GOÄ-Nr. 95 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“ stehen Gutachten, Hautbefund, Versicherung, Berufsdermatologie, Kausalität. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 750Bedingt / alternativDermatoskopische Befunderhebung.
GOÄ-Nr. A612Bedingt / alternativVideosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung; in derselben Sitzung nicht neben Nr. 750.
GOÄ-Nr. 80Bedingt / alternativSchriftliche gutachtliche Äußerung.
GOÄ-Nr. 85Bedingt / alternativUmfangreiche gutachtliche Äußerung.
GOÄ-Nr. 95Bedingt / alternativSchreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang.
GOÄ-Nr. 96Bedingt / alternativKopien nur im vorgesehenen Zusammenhang.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 750

Bedingte oder alternative Position

Dermatoskopische Befunderhebung.

Abrechnungsalternative: dermatoscopy_mode
GOÄ A612

Bedingte oder alternative Position

Videosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung; in derselben Sitzung nicht neben Nr. 750.

Analog bewertet zu: 612
Abrechnungsalternative: dermatoscopy_mode
GOÄ 80

Bedingte oder alternative Position

Schriftliche gutachtliche Äußerung.

Abrechnungsalternative: report_type
GOÄ 85

Bedingte oder alternative Position

Umfangreiche gutachtliche Äußerung.

Abrechnungseinheit: je angefangene Stunde
Abrechnungsalternative: report_type
GOÄ 95

Bedingte oder alternative Position

Schreibgebühr nur im vorgesehenen Zusammenhang.

GOÄ 96

Bedingte oder alternative Position

Kopien nur im vorgesehenen Zusammenhang.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 750 und A612 sind in derselben Sitzung nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Auftrag und konkrete Fragestellung
vollständiger Hautstatus
Bilddokumentation
Anknüpfungstatsachen
Kausalitäts-/Bewertungsherleitung
Zeit- und Seitenaufwand

Wie grenzt sich „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ sowie „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Gutachten, Hautbefund, Versicherung, Berufsdermatologie

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

Auftrag und konkrete Fragestellung

vollständiger Hautstatus

Bilddokumentation

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 750 gilt zusätzlich: Dermatoskopische Befunderhebung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 750 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Dermatoskopische Befunderhebung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 7 als Kernposition. GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. A612, GOÄ-Nr. 80, GOÄ-Nr. 85 und GOÄ-Nr. 95 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Umfassendes dermatologisches Gutachten mit Hautstatus und technischer Dokumentation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisch schwere Hauterkrankung mit interdisziplinärer Koordination und Konsil“ sowie „Psychodermatologische Behandlung bei chronischer stigmatisierender Hauterkrankung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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